In Berufen, in denen Arbeiten in der Höhe unvermeidlich sind, ist die richtige Auswahl und Anwendung von PSA gegen Absturz und Absturzsicherungssystemen entscheidend, um Arbeitsunfälle zu verhindern. Aufgrund der schweren und oftmals tödliche Folgen von Abstürzen fällt PSAgA in die PSA-Kategorie III – daher haben wir für Sie auf diesen Seiten eingehende Informationen zu rechtlichen Vorschriften, Besonderheiten und Auswahlkriterien zusammengestellt. Zudem bieten wir Ihnen ausführliche Beratung und Produkte relevanter Hersteller zur Absturzsicherung an.
Eine Absturzsicherung wird immer benötigt, wenn eine Absturzgefahr besteht. Ab welcher Höhe eine Absturzsicherung vorgeschrieben ist, richtet sich nach den Gegebenheiten am Arbeitsplatz. Die BG Bau und DGUV geben z.B. in ihren Vorschriften genaue Angaben mit:
In der DGUV Vorschrift 38 §9 Absturz sind die grundlegenden Anforderungen an Absturzsicherungen je nach Arbeitsplatz und Höhe bei Bauarbeiten definiert (zur DGUV Regel).
Unfallzahlen: Aus der Statistik der Arbeitsunfälle 2009 – 2022 ergibt sich, dass sich ca. ¼ der Absturzunfälle auf Dächern oder bei Durchbrüchen durch Lichtkuppeln ereignen, häufig weil Sicherungsmaßnahmen komplett fehlten (baua: Fakten Tödliche Arbeitsunfälle).
Oftmals werden die Gefahren in “geringer“ Höhe unterschätzt, dabei ist es fast unmöglich z.B. bei einem Sturz von einer Leiter oder einem niedrigen Dach den Körper noch so zu drehen, dass der Aufprall nicht den Rücken- oder Kopfbereich trifft. Durchschnittlich mehr als 2.680 Absturzunfälle jährlich zogen zwischen 2013 und 2022 zudem eine Unfallrente für die Betroffenen nach sich und wiesen damit eine besondere Schwere auf (Quelle).
Beispielhaft besteht deshalb an Arbeitsplätzen in der Höhe in den folgenden Bereichen die Pflicht des Unternehmens Absturzsicherung bereitzustellen:
Auch für das Arbeiten in engen Räumen und Schächten ist i.d.R. Absturzsicherung notwendig.
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Nach der Analyse, Bewertung und Dokumentation von Gefahren in der Gefährdungsbeurteilung kann die geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Absturzsicherung ausgewählt werden. Typischerweise besteht eine Schutzausrüstung gegen Absturz aus drei Komponenten (dem sogenannten ABC der Absturzsicherung). Die ganzheitliche Sicht zur Absturzsicherung im Sinne des Arbeitsschutzes sieht immer die Berücksichtigung weiterer Komponenten (DEF) vor:
Das modulare Auslegersystem DBI-SALA® Flexiguard ist in den Serien M100 und M200 erhältlich, die beide für Arbeiten in Höhen bis zu 9,1 m geeignet sind. Die grüne Serie gilt als die aktuell innovativste Lösung und zeichnet sich durch verbesserte Absturzsicherung und ein vereinfachtes Design für eine Vielzahl von Anwendungen aus. Bei uns erhältlich!
Broschüre DBI-SALA® Flexiguard™Das „STOP„-Prinzip beschreibt die Rangfolge von Schutzmaßnahmen, die durch den Arbeitgeber zu beachten ist:
S – Substitution
T – Technische Schutzmaßnahmen
O – Organisatorische Schutzmaßnahmen
P – Persönliche Schutzmaßnahmen
Für jeden betrieblichen Tätigkeitsbereich muss zunächst im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden, welche Gefahren bestehen und welche individuellen Schutzmaßnahmen zu treffen sind. Ergibt diese, dass für eine Tätigkeit Absturzgefahr besteht, muss gemäß dem STOP-Prinzip geprüft werden, ob nicht durch kollektive Schutzmaßnahmen oder organisatorische Maßnahmen die Gefahr vermieden oder ausreichend begrenzt werden kann.
Passive Absturzsicherung bzw. Kollektivschutz: Damit sind z.B. Brüstungen oder Geländer gemeint, die dort eingesetzt werden, wo begehbare Flächen an mindestens 50 bis 100 cm tiefere Flächen grenzen. Diese Art von Schutzvorrichtungen existieren für den Fallschutz aus Fenstern, Balkonen, Dächern, mobile Bühnen usw.
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung eine Absturzgefahr, die nach dem STOP-Prinzip die Verwendung von PSAgA vorsieht, muss der Unternehmer den Beschäftigen die PSA zur Absturzsicherung zur Verfügung stellen (ArbSchG und PSA-Benutzungsverordnung).
Setzen Unternehmen PSA gegen Absturz ein, sind sie dazu verpflichtet:
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Eine allgemeingültige Empfehlung zur Auswahl ist aufgrund der unterschiedlichen Tätigkeiten leider unmöglich. Ausganslage bildet immer die Gefährdungsbeurteilung – ergibt diese auch nach der Beachtung des STOP-Prinzips, dass PSAgA verwendet werden muss, sollten Verantwortliche bei der Auswahl folgende Faktoren bei der Auswahl der PSA gegen Absturz berücksichtigen:
Anschlagpunkte
Höhensicherungsgeräte
Verbindungsmittel
Auffanggurte
Der Sturzfaktor gibt das Verhältnis zwischen Sturzhöhe und ausgegebener Seillänge wieder und muss bei der Planung der Zusammenstellung von PSAgA berücksichtigt werden. Berechnet wird der Sturzfaktor wie folgt:
Sturzfaktor = Fallhöhe / ausgegebene Seillänge
Je größer der Sturzfaktor, umso höher sind die Kräfte, die auf die stürzende Person einwirken. Ein möglichst geringer Sturzfaktor ist daher wünschenswert. Der Sturzfaktor kann 0, 1 oder 2 betragen:
Sturzfaktor 0: Ist der Anwender über Kopf angeschlagen, hängt der Stürzende quasi bereits im Seil, somit beträgt die Fallhöhe 0m und der Sturz ist nicht sehr hart.
Sturzfaktor 1: Ist die Fallhöhe genauso hoch wie die ausgegebene Seillänge, ergibt sich ein Sturzfaktor von 1. Dieser ergibt sich i.d.R. wenn der Anwender auf gleicher Höhe angeschlagen ist.
Sturzfaktor 2: Im ungünstigsten Fall ist der Anwender auf Fußhöhe angeschlagen. Ergibt die Fallhöhe in etwa das Doppelte wie die ausgegebene Seillänge ist der Sturz sehr hart.
Wichtig: Je nachdem, wo der Anwender angeschlagen ist, muss die erforderlich lichte Höhe beachtet werden. Beim Anschlag auf Fußhöhe muss die Arbeitshöhe deutlich größer sein als beim Anschlag über Kopf. Die Fallhöhe (oder erforderlich lichte Höhe) kann durch kürzere Verbindungsmittel oder durch Höhensicherungsgeräte (diese stoppen schon nach kurzer Distanz) verringert werden. Dies gilt vor allem zu berücksichtigen, wenn sich unterhalb des Anwenders Hindernisse befinden.
Wenn der Nutzer der PSAgA sich im Moment des Sturzes nicht direkt unterhalb des Anschlagpunktes befindet, besteht die Gefahr eines sogenannten Pendelsturzes. In diesem Fall stürzt der Anwender nicht einfach nur nach unten, sondern schwingt hin und her. Das ist besonders gefährlich, da sich die Person schwerwiegende Verletzungen, die schlimmstenfalls zum Tod führen können, zuziehen kann.
Um dies zu verhindern muss der Einsatz der Absturzsicherung auf Basis der Gefährdungsbeurteilung gut geplant sein. Anstelle eines Einzelanschlagpunktes bieten sich eher Seilsysteme oder Schienensysteme an, durch die sich der Anschlagpunkt bei Bewegung der Person stets darüber befindet. Alternativ ist auch die Einsatz von Rückhaltesystemen für bestimmte Tätigkeiten eine Option, die ein Vordringen in den absturzgefährdeten Bereich verhindert.
Die DGUV Regeln 112-198 und 112-199 geben klar vor, dass Anwender von Fallschutz vor der ersten Benutzung und danach bei Bedarf aber mindestens alle 12 Monate im Rahmen einer Unterweisung theoretisch und praktisch geschult werden müssen. Desweiteren ist ein Rettungskonzept für den Fall eines Absturzes zu erstellen und ebenfalls zu trainieren. Diese praktischen Übungen sind lebenswichtig, denn selbst die beste PSA gegen Absturz kann Unfälle nicht verhindern, wenn die Anwender nicht die nötige Kenntnis über die Verwendung haben. Sämtliche Unterweisungen dürfen nur von einer dafür ausgebildeten Person durchgeführt werden.
In der DGUV Regel 112-198 wird festgelegt, dass PSA gegen Absturz vom Träger vor jeder Benutzung einer Sichtprüfung zu unterziehen ist. Geprüft werden der ordnungsgemäße Zustand und das einwandfreie Funktionieren, denn nicht mehr ordnungsgemäße PSAgA muss unabhängig von der jährlichen Prüfung ersetzt werden. Zudem ist für Absturzsicherung mind. alle 12 Monate eine Prüfung der PSAgA durch eine sachkundige Person durchzuführen.
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Als zertifizierter Fachberater für PSA und geprüfter Fachberater für Atemschutz, PSAgA und Dräger Gasmesstechnik sowie Sachkundiger für Atemschutz Fit Test ist Welf Behrens unser Spezialist für jede Problemstellung. Besprechen Sie Ihre Fragen völlig unverbindlich.
Rechtliche Anforderungen sind komplex und jede Tätigkeit hat eigene Herausforderungen. Als Experte und Fachhändler für Arbeitsschutz und PSA stehen wir Ihnen immer zur Seite. Die bedarfsgerechte Belieferung zu fairen Preisen übernehmen wir bei Bedarf auch gerne für Sie.
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