Aufgrund der schweren und oftmals tödlichen Folgen von Abstürzen zählt Absturzsicherung zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen im Arbeitsschutz. Ob auf dem Dach, in der Industrie oder bei Wartungsarbeiten: Sobald eine Absturzgefahr besteht, ist der Einsatz von PSAgA nicht nur sinnvoll, sondern häufig gesetzlich vorgeschrieben.
Doch was zählt eigentlich als Absturzsicherung? Ab wann besteht eine Pflicht – und welche Komponenten gehören zur PSAgA? Auf dieser Seite erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über rechtliche Grundlagen, Auswahlkriterien und typische Fehlerquellen.
PSAgA steht für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Gemeint sind alle Komponenten, die Personen bei Tätigkeiten in der Höhe individuell sichern – zum Beispiel bei Dacharbeiten, in der Instandhaltung oder beim Zugang zu technischen Anlagen.
Diese Form der Absturzsicherung wird eingesetzt, wenn kollektive Schutzmaßnahmen wie Geländer oder Netze nicht möglich oder ausreichend sind. PSAgA ist daher kein Ersatz für bauliche Sicherungen, sondern eine gezielte Ergänzung – und in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben.
Je nach Einsatzfall kann die PSAgA unterschiedliche Elemente umfassen:
Unfallzahlen: Aus der Statistik der Arbeitsunfälle 2009 – 2022 ergibt sich, dass sich ca. ¼ der Absturzunfälle auf Dächern oder bei Durchbrüchen durch Lichtkuppeln ereignen, häufig weil Sicherungsmaßnahmen komplett fehlten (baua: Fakten Tödliche Arbeitsunfälle).
Oftmals werden die Gefahren in “geringer” Höhe unterschätzt, dabei ist es fast unmöglich z.B. bei einem Sturz von einer Leiter oder einem niedrigen Dach den Körper noch so zu drehen, dass der Aufprall nicht den Rücken- oder Kopfbereich trifft. Durchschnittlich mehr als 2.680 Absturzunfälle jährlich zogen zwischen 2013 und 2022 zudem eine Unfallrente für die Betroffenen nach sich und wiesen damit eine besondere Schwere auf (Quelle).
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Eine Absturzsicherung wird immer benötigt, wenn eine Absturzgefahr besteht. Ab welcher Höhe eine Absturzsicherung vorgeschrieben ist, richtet sich nach den Gegebenheiten am Arbeitsplatz. Die BG Bau und DGUV definieren die grundlegenden Anforderungen an Absturzsicherungen je nach Arbeitsplatz und Höhe:
In der DGUV Vorschrift 38 §9 Absturz sind die grundlegenden Anforderungen an Absturzsicherungen je nach Arbeitsplatz und Höhe bei Bauarbeiten definiert (Quelle: DGUV Vorschrift 38 §9 Absturz).
Besonderheit bei Dächern und Gerüsten:
Auf Flachdächern, bei Arbeiten auf oder neben Lichtkuppeln sowie auf Baugerüsten ist eine Absturzsicherung grundsätzlich erforderlich – unabhängig von der Neigung oder Fläche.
Die Pflicht zur Absturzsicherung ist in zahlreichen Gesetzen, Vorschriften und Technischen Regeln verankert. Je nach Tätigkeit und Branche können unterschiedliche Anforderungen gelten – z. B. im Bau, in der Instandhaltung, auf Dächern oder bei Gerüstarbeiten.
Das “STOP“-Prinzip beschreibt die Rangfolge von Schutzmaßnahmen, die durch den Arbeitgeber zu beachten ist:
S – Substitution
T – Technische Schutzmaßnahmen
O – Organisatorische Schutzmaßnahmen
P – Persönliche Schutzmaßnahmen
Für jeden betrieblichen Tätigkeitsbereich muss zunächst im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden, welche Gefahren bestehen und welche individuellen Schutzmaßnahmen zu treffen sind. Ergibt diese, dass für eine Tätigkeit Absturzgefahr besteht, muss gemäß dem STOP-Prinzip geprüft werden, ob nicht durch kollektive Schutzmaßnahmen oder organisatorische Maßnahmen die Gefahr vermieden oder ausreichend begrenzt werden kann.
Passive Absturzsicherung bzw. Kollektivschutz: Damit sind z.B. Brüstungen oder Geländer gemeint, die dort eingesetzt werden, wo begehbare Flächen an mindestens 50 bis 100 cm tiefere Flächen grenzen. Diese Art von Schutzvorrichtungen existieren für den Fallschutz aus Fenstern, Balkonen, Dächern, mobile Bühnen usw.
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung eine Absturzgefahr, die nach dem STOP-Prinzip die Verwendung von PSAgA vorsieht, muss der Unternehmer den Beschäftigen die PSA zur Absturzsicherung zur Verfügung stellen (ArbSchG und PSA-Benutzungsverordnung).
Je nach Einsatzbereich können weitere Regelungen, wie DGUV Regel 112-198 / -199, EN 353, EN 355 oder landesspezifische Bauordnungen, relevant sein.
Eine Absturzsicherung ist immer dann erforderlich, wenn Personen bei ihrer Tätigkeit gefährdet sind, aus einer Höhe abzustürzen – unabhängig davon, ob eine konkrete Höhenangabe überschritten wird. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung. In der Praxis gilt:
Das kommt auf die Art der Sicherung an:
Die Berufsgenossenschaften fordern grundsätzlich eine Absturzsicherung:
• ab 1,0 m bei gefährlichem Untergrund oder besonderen Gefahren
• ab 2,0 m bei allgemeinen Bau- und Instandhaltungsarbeiten
• immer, wenn durch eine Gefährdungsbeurteilung ein Risiko festgestellt wird
Grundlage sind u. a. die DGUV Vorschrift 38, DGUV Regel 112-198/199 und die TRBS 2121-1.
Nur in sehr wenigen Fällen. Eine Absturzsicherung darf nicht entfallen, nur weil es „schnell geht“ oder „Routine“ ist. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn:
Selbst dann ist eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung zwingend erforderlich.
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Wie schnell es passieren kann:
Dieses kurze Video zeigt eindrucksvoll, wie alltägliche Fehler oder fehlende Maßnahmen in der Praxis zu einem Absturz führen können – mit teils dramatischen Folgen. Ein realistischer Blick auf typische Gefahren.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) besteht aus mehreren exakt aufeinander abgestimmten Komponenten. Erst ihr Zusammenspiel macht sicheres Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen möglich. Das sogenannte ABC(DEF)-Modell hilft, die Bausteine systematisch zu erfassen und richtig zu kombinieren:
Das modulare Auslegersystem DBI-SALA® Flexiguard ist in den Serien M100 und M200 erhältlich, die beide für Arbeiten in Höhen bis zu 9,1 m geeignet sind. Die grüne Serie gilt als die aktuell innovativste Lösung und zeichnet sich durch verbesserte Absturzsicherung und ein vereinfachtes Design für eine Vielzahl von Anwendungen aus. Bei uns erhältlich!
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Anschlagpunkte in der Übersicht
Die Notwendigkeit und Ausgestaltung von PSAgA können je nach Branche und Tätigkeit stark variieren: bauliche Gegebenheiten, Gefährdungen und vieles mehr müssen jeweils individuell betrachtet werden. Im Folgenden sind einige typische Einsatzbereiche und die jeweiligen Anforderungen an die Absturzsicherung aufgeführt:
Dacharbeiten gehören zu den häufigsten Anwendungsfällen für PSAgA – und zählen zugleich zu den risikoreichsten. Ein kurzer Überblick, worauf es in der Praxis ankommt:
Absturzsicherung ab 2 m Höhe verpflichtend – auf Dächern oft schon ab der ersten Ebene ohne Geländer
Häufig eingesetzte Lösung: Auffanggurt mit horizontalem Sicherungssystem
Beispiele: temporäres Seilsicherungssystem entlang der Dachkante oder mitlaufendes Auffanggerät an Stahlseil
Erforderlich: geeignete Anschlagpunkte auf dem Dach, z. B.
fest installierte Anschlagösen nach EN 795
mobile Anschlaggewichte speziell für Flachdächer
Ob in Behältern, Silos oder beengten Räumen – wo Rückzugswege fehlen und Absturz- oder Versinkungsgefahr besteht, ist PSAgA gesetzlich vorgeschrieben.
Gefährdung: Absturzgefahr und Erstickungsrisiken bei Wartung, Reinigung oder Inspektion
Häufige Anwendung: Kombination aus Haltegurt zur Positionierung und Auffangsystem
In engen Behältern fungiert das System zusätzlich als Anschlagpunkt für Rettungsmaßnahmen
Beispielhafte Einsatzorte: Silos, Schächte, Kanäle, Kesselräume, Förderanlagen
Erhöhte Anforderungen bei Arbeiten über Flüssigkeiten oder Schüttgut (z. B. Getreide, Klärbecken)
Pflicht zur Absturzsicherung oft schon ab Bodenniveau (laut DGUV bei Ertrinkungsgefahr)
Ergänzend im Einsatz: Höhensicherungsgeräte, Rettungswinden, Traversensysteme
Auch bei Tätigkeiten mit Chemikalienschutzanzug (CSA) ist PSAgA häufig vorgeschrieben – wenn Arbeiten in Höhen oder an schwer zugänglichen Stellen erfolgen.
Gefährdung: Gleichzeitige Risiken durch Absturz und gefährliche Stoffe
Einsatzszenario: Wartung, Inspektion oder Störfallbeseitigung in Industrieanlagen
Ausrüstung: Kombination aus PSAgA und Chemikalienschutzanzug (Typ 1A) erforderlich
Auffanggurt muss CSA-tauglich sein (kompatibel unter dem Anzug tragbar)
Anschlageinrichtungen müssen vorher festgelegt und erreichbar sein
Rettungskonzept unbedingt erforderlich: Bergung unter Vollschutz meist nur mit Unterstützung von Rettungskräften möglich
Weitere Beispiele für Arbeitsplätze in der Höhe, in denen Unternehmen verpflichtet sind, Absturzsicherung bereitzustellen:
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Eine allgemeingültige Empfehlung zur Auswahl ist aufgrund der unterschiedlichen Tätigkeiten leider unmöglich. Ausganslage bildet immer die Gefährdungsbeurteilung – ergibt diese auch nach der Beachtung des STOP-Prinzips, dass PSAgA verwendet werden muss, sollten Verantwortliche bei der Auswahl folgende Faktoren bei der Auswahl der PSA gegen Absturz berücksichtigen:
Anschlagpunkte
Höhensicherungsgeräte
Verbindungsmittel
Auffanggurte
Auch die beste Absturzsicherung schützt nur dann, wenn sie korrekt ausgewählt, angewendet und gewartet wird. In diesem Abschnitt finden Sie typische Fehlerquellen aus der Praxis – etwa bei:
Im Falle eines Absturzes in die PSAgA ist schnelle Hilfe wichtig
Welf Behrens | Geprüfter Fachberater für PSAgA :
„Manche Systeme sehen auf dem Papier passend aus – in der Praxis merkt man aber schnell, dass sie den Anforderungen nicht gerecht werden. Es gibt viele Fälle, bei denen im Falle eines Sturzes der benötigte Freiraum zur nächsten Ebene fehlen würde. Genau solche Details entscheiden über die Sicherheit.“
Der Sturzfaktor gibt das Verhältnis zwischen Sturzhöhe und ausgegebener Seillänge wieder und muss bei der Planung der Zusammenstellung von PSAgA berücksichtigt werden. Berechnet wird der Sturzfaktor wie folgt:
Sturzfaktor = Fallhöhe / ausgegebene Seillänge
Je größer der Sturzfaktor, umso höher sind die Kräfte, die auf die stürzende Person einwirken. Ein möglichst geringer Sturzfaktor ist daher wünschenswert. Der Sturzfaktor kann 0, 1 oder 2 betragen:
Sturzfaktor 0: Ist der Anwender über Kopf angeschlagen, hängt der Stürzende quasi bereits im Seil, somit beträgt die Fallhöhe 0m und der Sturz ist nicht sehr hart.
Sturzfaktor 1: Ist die Fallhöhe genauso hoch wie die ausgegebene Seillänge, ergibt sich ein Sturzfaktor von 1. Dieser ergibt sich i.d.R. wenn der Anwender auf gleicher Höhe angeschlagen ist.
Sturzfaktor 2: Im ungünstigsten Fall ist der Anwender auf Fußhöhe angeschlagen. Ergibt die Fallhöhe in etwa das Doppelte wie die ausgegebene Seillänge ist der Sturz sehr hart.
Wichtig: Je nachdem, wo der Anwender angeschlagen ist, muss die erforderlich lichte Höhe beachtet werden. Beim Anschlag auf Fußhöhe muss die Arbeitshöhe deutlich größer sein als beim Anschlag über Kopf. Die Fallhöhe (oder erforderlich lichte Höhe) kann durch kürzere Verbindungsmittel oder durch Höhensicherungsgeräte (diese stoppen schon nach kurzer Distanz) verringert werden. Dies gilt vor allem zu berücksichtigen, wenn sich unterhalb des Anwenders Hindernisse befinden.
Das Video erklärt anschaulich, was mit einem Sturzfaktor gemeint ist – und warum die Länge des Verbindungsmittels, die Position der Anschlagpunkte und der freie Raum unter dem Anwender eine entscheidende Rolle für die Sicherheit spielen.
Wenn der Nutzer der PSAgA sich im Moment des Sturzes nicht direkt unterhalb des Anschlagpunktes befindet, besteht die Gefahr eines sogenannten Pendelsturzes. In diesem Fall stürzt der Anwender nicht einfach nur nach unten, sondern schwingt hin und her. Das ist besonders gefährlich, da sich die Person schwerwiegende Verletzungen, die schlimmstenfalls zum Tod führen können, zuziehen kann.
Um dies zu verhindern muss der Einsatz der Absturzsicherung auf Basis der Gefährdungsbeurteilung gut geplant sein. Anstelle eines Einzelanschlagpunktes bieten sich eher Seilsysteme oder Schienensysteme an, durch die sich der Anschlagpunkt bei Bewegung der Person stets darüber befindet. Alternativ ist auch die Einsatz von Rückhaltesystemen für bestimmte Tätigkeiten eine Option, die ein Vordringen in den absturzgefährdeten Bereich verhindert.
Die DGUV Regeln 112-198 und 112-199 geben klar vor, dass Anwender von Fallschutz vor der ersten Benutzung und danach bei Bedarf aber mindestens alle 12 Monate im Rahmen einer Unterweisung theoretisch und praktisch geschult werden müssen. Desweiteren ist ein Rettungskonzept für den Fall eines Absturzes zu erstellen und ebenfalls zu trainieren. Diese praktischen Übungen sind lebenswichtig, denn selbst die beste PSA gegen Absturz kann Unfälle nicht verhindern, wenn die Anwender nicht die nötige Kenntnis über die Verwendung haben. Sämtliche Unterweisungen dürfen nur von einer dafür ausgebildeten Person durchgeführt werden.
In der DGUV Regel 112-198 wird festgelegt, dass PSA gegen Absturz vom Träger vor jeder Benutzung einer Sichtprüfung zu unterziehen ist. Geprüft werden der ordnungsgemäße Zustand und das einwandfreie Funktionieren, denn nicht mehr ordnungsgemäße PSAgA muss unabhängig von der jährlichen Prüfung ersetzt werden. Zudem ist für Absturzsicherung mind. alle 12 Monate eine Prüfung der PSAgA durch eine sachkundige Person durchzuführen.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist ein komplexes, aber lebenswichtiges Thema. Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Prüfen Sie anhand unserer Checkliste, ob Sie bei der Planung und vor dem Einsatz an alles gedacht haben:
Eine Absturzsicherung ist in der Regel ab einer Absturzhöhe von 2 Metern vorgeschrieben – z. B. bei Arbeiten auf Dächern, an offenen Kanten oder in Schächten. In bestimmten Fällen, etwa bei Absturz in Maschinen oder auf spitze Gegenstände, kann bereits ab geringerer Höhe eine Sicherung erforderlich sein.
Die Gefährdungsbeurteilung legt fest, ab wann eine Absturzsicherung im jeweiligen Fall notwendig ist.
Die Höhe technischer Absturzsicherungen wie Geländer richtet sich nach den geltenden Vorschriften:
Nach DGUV Regel 112-198 ist ab 2,00 m Absturzhöhe grundsätzlich eine Absturzsicherung erforderlich. In einigen Fällen kann auch bei niedrigeren Höhen eine Sicherung notwendig sein – z. B. bei Arbeiten über Wasser oder bei erhöhter Gefährdung. Maßgeblich ist immer die Gefährdungsbeurteilung.
Zentrale Regelwerke sind u. a.:
Zur PSAgA zählen alle persönlichen Komponenten, die einen Absturz verhindern oder im Fall eines Sturzes schützen:
Absturzsicherung erfolgt nach dem sogenannten TOP-Prinzip:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu ermitteln und bereitzustellen – dazu gehört auch die Auswahl und Überprüfung der Absturzsicherung. Für bauliche Einrichtungen wie Sekuranten ist zusätzlich der Betreiber der Anlage in der Verantwortung. Schulung und Prüfung sind ebenfalls gesetzlich geregelt.
Fehlt eine vorgeschriebene Absturzsicherung, drohen schwerwiegende Folgen:
Die Einhaltung der Vorschriften ist daher essenziell für Sicherheit und Rechtssicherheit im Unternehmen.
Ihr Fachberater WELF BEHRENS steht Ihnen zur Seite.
Als zertifizierter Fachberater für PSA und geprüfter Fachberater für Atemschutz, PSAgA und Dräger Gasmesstechnik sowie Sachkundiger für Atemschutz Fit Test ist Welf Behrens unser Spezialist für jede Problemstellung. Besprechen Sie Ihre Fragen völlig unverbindlich.
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