Wer auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen in absturzgefährdeten Bereichen arbeitet, richtet sich nach den Vorschriften für PSA gegen Absturz (PSAgA) um die Gefahren von Arbeiten in der Höhe zu minimieren. Verantwortlich für die Bereitstellung der entsprechenden PSA ist der Arbeitgeber. Auch für die Unterweisung sowie Prüfung und Wartung der eingesetzten PSAgA. MÖWIUS ist Ihr zuverlässiger Partner im Bereich Absturzsicherung, von der Ausrüstung bis zur Unterweisung und Prüfung von PSAgA.
Als Fachhändler für Arbeitsschutz stehen Ihnen unsere geprüften Fachberater und Sachkundigen Prüfer für Ihre PSA zur Absturzsicherung jederzeit unverbindlich für Fragen zur Verfügung. Rechtliche Bestimmungen sind komplex, wir unterstützen Sie bei der Sicherung Ihrer Mitarbeiter.
Wenn bei Arbeiten eine Absturzgefährdung vorliegt, ist vorranging zu prüfen, ob dieser mit passiven Sicherungen wie z.B. Geländer oder Brüstungen begegnet werden kann. Ist dies nicht möglich, wird bei diesen Tätigkeiten PSAgA verwendet.
Die neuen 3M™ DBI-SALA® ExoFit™ Auffanggurte halten den höchsten Anforderungen stand bieten in Kombination eine optimale Passform, Funktion und Effizienz. Erfahren Sie mehr über die drei neuen Produktlinien von 3M™ DBI-SALA® und Ihre Mitarbeiter werden sich auch an ungemütlichen Orten wohl fühlen. Die Produkte sind ab jetzt bei uns erhältlich.
Broschüre DBI-SALA® ExoFit™Sind technische und organisatorische Lösungen zum Schutz gegen Absturz nicht möglich (zum Beispiel Geländer), muss nach DGUV Regel 112-198 eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden – pro Arbeitsplatz. Unsere Fachberater unterstützen Sie gern mit ihrer Erfahrung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und Ableitung der einzusetzenden PSAgA.
Sind Auffang-, Arbeitsplatzpositionierungs- oder Rückhaltesysteme als PSA notwendig, ist bei der Auswahl grundsätzlich folgendes zu beachten:
Nutzen Sie unser Know How bei der Auswahl der geeigneten PSA für Ihren Einsatz. Seit über 38 Jahren führen wir Persönliche Schutzausrüstung und statten auch Sie und Ihre Mitarbeiter entsprechend der gesetzlichen Regelungen mit der richtigen PSAgA aus. Wir unterstützen bei der Recherche, Sortimentszusammenstellung und erstellen gerne ein unverbindliches Angebot.
In einer Betriebsanweisung sind alle Angaben zur sicheren Benutzung sowie der in der Gefährdungsanalyse ermittelten Gefahren und dagegenwirkenden PSA festzuhalten. Alle Benutzer der PSA Absturzsicherung müssen vor der ersten Benutzung theoretisch und praktisch unterwiesen werden und danach mindestens einmal pro Jahr. Die Unterweisung ist von sachkundigen ausgebildeten Trainern durchzuführen.
Vor jeder Benutzung ist mittels einer Sichtprüfung die PSAgA durch den Tragenden auf ihren Zustand prüfen. Darüber hinaus hat das Unternehmen die Pflicht, gemäß den Herstellerangaben – doch mindestens alle 12 Monate – die persönliche Absturzsicherung durch eine sachkundige Person überprüfen zu lassen. Alle Prüfungen, Wartungen und Instandhaltungsmaßnahmen sind fachgerecht zu dokumentieren.
Wir beraten und beliefern Sie mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz und kümmern uns um die Prüfungen Ihres Equipments und Schulungen Ihrer Mitarbeiter.
Wir helfen Ihnen gerne unverbindlich weiter.
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Wir helfen Ihnen gern!
MÖWIUS GmbH
Tel. +49 (0) 40/54 88 02-0
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