Die Belastung der stürzenden Person und des gesamten Auffangsystems hängt von den Sturzverhältnissen ab und soll nach Möglichkeit so gering wie möglich gehalten werden. Die Sturzhöhe spielt dabei nicht die entscheidende Rolle.
Die größten Kräfte entstehen bei einem Absturz mit Fallfaktor 2, d. h. mit einem 2 m langem Verbindungsmittel und einem 4 m freiem Fall.
Durch die Verwendung eines Falldämpfers wird die Fangstoßkraft immer unter 6 kN reduziert. Dieser Wert wird auch bei ungünstiger Lage des Anschlagpunktes also einem Sturz mit Fallfaktor 2 nicht überschritten. Der größere Sturzfaktor führt allerdings zu einer größeren Verlängerung der Sturzstrecke – z. B. durch Aufreißen des Bandfalldämpfers.
Im ungünstigen Fall fällt der Anwender maximal 4 m bis das Verbindungsmittel zwischen Anschlagpunkt und Person straff ist – dann reißt der Falldämpfer auf, bis die fallende Person vollständig abgebremst wurde. Die maximale Strecke, die ein Falldämpfer dafür benötigen darf, sind 1,75 m. D.h. ist es sehr wichtig, dass in Abhängigkeit des Arbeitsplatzes und der Position des Anschlagpunktes genügend freier Platz unterhalb der Person zur Verfügung steht.
Berechnung des Sturzfaktors bzw. Fallfaktors
Es ist unabhängig von der Fangstoßkraft immer vorteilhaft, sich oberhalb des Kopfes anzuschlagen, um die Auffangstrecke möglichst kurzzuhalten.
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