Wenn eine geringe Unfallgefahr besteht, kann Warnbekleidung klassifiziert nach Schutzklasse 1 verwendet werden. Vorbeifahrende Fahrzeuge dürfen eine Geschwindigkeit von 30 km/h nicht überschreiten. In Deutschland kann Warnschutzkleidung der Klasse 1 als PSA nur in Kombination mit höheren Schutzklassen verwendet werden, da die Stufe einen zu geringen Schutz bietet.