Unfallverhütungsvorschriften (VGB 1) Persönliche Schutzausrüstung § 4
Wenn mit oder in Nähe von Stoffen gearbeitet wird, die zu Hautverletzungen führen oder die durch die Haut in den menschlichen Körper eindringen können, sowie bei Gefahr von Verbrennungen, Verätzungen, Verbrühungen oder Unterkühlung, hat der Unternehmer Schutzbekleidung zur Verfügung zu stellen.
Warnschutzbekleidung
Für die Klasse 3 müssen Torso, Arme und/oder Beine mit fluoreszierendem Material sowie retroreflektierenden Streifen umschlossen sein. Die Mindestbreite für Reflexstreifen so wie vertikal verarbeitetes Hintergrundmaterial muss 5 cm aufweisen.
Schutz gegen die thermischen Gefahren elektrischer Störlichtbögen (EN 61482)
Diese Norm regelt das Verfahren zur Prüfung von Materialien und Kleidungsstücken, welche gegen
die thermischen Gefahren eines Störlichtbogens schützen sollen. Es handelt sich hierbei um Schutzkleidung mit hitzebeständigen und flammhemmenden Eigenschaften. Die Norm verlangt, dass der Ausführende eine komplette Montur aus geeigneter Schutzkleidung trägt. Die Kleidung wird mehreren Tests unterzogen, wodurch festgestellt werden soll, wann eine Verbrennung zweiten Grades entsteht.
Ein Störlichtbogen entsteht durch den Durchlauf von Strom durch ionisierte Luft und ist eine nicht planbare Verbindung zwischen zwei Leitern. Es können hierbei Temperaturen von mehr als 10.000 °C entstehen. Die Schutzkleidung hat keine elektrisch isolierende Eigenschaft, sondern soll beim Auftreten eines Störlichtbogens gegen Verbrennungen schützen.
Chemikalienschutz
Die nachfolgenden Normen regeln die Anforderungen an Schutzkleidung, die gegen Chemikalien in
verschiedenen Aggregatzuständen, biologische Gefahrenstoffe und Krankheitserreger schützen soll:
Knieschutz
Diese Norm regelt die Anforderungen an Knieschützer, die präventiv gegen Verletzungen und/oder
chronische Erkrankungen schützen sollen.
Die Norm unterscheidet nach den folgenden vier Typen:
Typ 1: von der Kleidung unabhängig, Befestigung erfolgt am Bein
Typ 2: Befestigung in den Taschen an den Hosenbeinen
Typ 3: Ausrüstung, die nicht am Körper befestigt wird
Typ 4: Knieschutz, der komplementär zu einer übergeordneten Vorrichtung gehört
In der Norm werden zusätzlich folgende Leistungsstufen definiert:
Leistungsstufe 1: Tätigkeiten auf ebenen Bodenoberflächen
Leistungsstufe 2: Tätigkeiten die unter schwierigen Bedingungen auszuführen sind wie z.B. beim Knien auf Steinen in Bergwerken und Steinbrüchen.
Schutz bei Schweißarbeiten und verwandten Verfahren EN ISO 11611 (Siehe Seite 4/78)
Diese Norm regelt die Anforderungen an Schutzkleidung gegen Risiken beim Schweißen und verwandten Verfahren. Die Kleidung muss Schutz gegen Schweißspritzer, kurzzeitigen Kontakt mit Flammen sowie Strahlungswärme bieten. Zudem muss eine begrenzte, elektrische Isolation gegenüber Gleichspannung bis ungefähr 100 V gegeben sein. Nach DIN ISO 11611 teilt man die Kleidung je nach Schutzwirkung in folgende Klassen ein:
Klasse 1: Schutz gegen weniger riskante Schweißarbeiten und Tätigkeiten mit wenigen Schweißspritzern und geringer Strahlungshitze.
Klasse 2: Schutz gegen riskante Schweißarbeiten und Tätigkeiten mit vielen Schweißspritzern und hoher Strahlungshitze.
Schutz gegen Hitze und Flammen EN ISO 11612
Die Kleidung bietet dem Träger bei entsprechender Kennzeichnung Schutz gegen Einwirkung von:Flammen (Code A)
konvektiver Hitze (Code B)
Strahlungswärme (Code C)
Spritzern geschmolzenen Metalls (Code D/E)
Kontaktwärme (Code F)
Auch Kleidungsteile zum Schutz bestimmter Körperbereiche wie z.B. Hauben, Gamaschen, Überschuhe sind eingeschlossen. Die meisten Gefährdungen in dieser Norm werden in drei Leistungsstufen unterteilt:
Stufe 1: geringes wahrnehmbares Risiko
Stufe 2: mittleres wahrnehmbares Risiko
Stufe 3: hohes wahrnehmbares Risiko
UV-Schutz EN ISO 13758-2:2003+A1:2006
Diese Norm regelt die Anforderungen an Schutzkleidung die vor der UVA- und UVB-Strahlung des Sonnenlichts schützen soll und somit präventiv Hautschäden verhindert.
Die Intensität des UV-Schutzes wird als UV-Index (UVI) gemessen. In den Sommermonaten erreicht dieser UVI in Deutschland zwischen 11 und 16 Uhr Werte bis zu 10. Nach Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO sollten, ab einem UVI-Wert von 3,Schutzmaßnahmen angewendet werden.
Welche Maßnahmen zur Vermeidung einer Erkrankung bei welchem UVI (UV-Index) anzuwenden sind, sagt das „Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):
UVI (UV-Index) | Belastung | Schutzmassnahmen |
---|---|---|
0-2 | niedrig | 0 keine |
3-5 | mittel | Schutzmaßnahmen erforderlich wie, UV-Kleidung, Hut, Sonnenbrille sowie Sonnenschutzcreme auf unbedeckte Haut |
6-7 | hoch | Schutzmaßnahmen erforderlich wie, UV-Kleidung, Hut, Sonnenbrille sowie Sonnenschutzcreme auf unbedeckte Haut, zusätzlich mittags Schatten aufsuchen |
8-13 | sehr hoch | Schutzmaßnahmen erforderlich wie, UV-Kleidung, Hut, Sonnenbrille sowie Sonnenschutzcreme auf unbedeckte Haut, von 11 bis 15 Uhr (MESZ) möglichst Tätigkeiten im Schatten; direkte Sonne meiden |
DIE UV-SCHUTZKLEIDUNG
Auf Material, Dichte und Verarbeitung kommt es an. Handelsübliche Kleidung, insbesondere Baumwoll-Shirts bieten keinen verlässlichen und geprüften UV-Schutz. UV-Kleidung ist dagegen aufgrund seiner spezifi schen Eigenschaften der beste UV-Schutz. Um sicheren und vorschriftsmäßigen Arbeitsschutz für die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten muss die Kleidung die Anforderungen der europäischen PSA-Verordnung EN 2016-
425, insbesondere auf der geprüften UV-Schutz nach EN 13758-2 oder AS/NZS 4399, erfüllen.
iQ UV-Schutzkleidung ist auch mit zusätzlichen Schutzeigenschaften wie zum Beispiel:
Hochsichtbarkeit, Flammschutz oder Lichtbogenschutz erhältlich.
Schnittschutzbekleidung (Forst)
Die EN381:1995 D befasst sich mit Schutzkleidung für die Benutzer von handgeführten Kettensägen. Der Teil 5 (EN381-5) definiert die Anforderungen an den Beinschutz. Die Norm definiert verschiedene Ausführungen von Beinschutz (Form A, B oder C). Die Unterschiede werden in der Norm wie folgt beschrieben:
Form A: Bei der Form A muss der Schutzbereich die gesamt Vorderseite, mindestens 50mm an der Außenseite des linken Beines sowie mindestens 50mm an der Innenseite des rechten Beines abdecken.
Form B: Wie Form A jedoch mit einem weiteren Schutzbereich von 50mm auf der Innenseite des linken Beines (die Form B spielt nach meiner Meinung eine untergeordnete Rolle).
Form C: Der Schutzbereich umfasst sowohl die gesamte Vorderseite sowie die gesamte Rückseite.
Die Kategorisierung der drei Schutzklassen erfolgt anhand der jeweiligen Kettengeschwindigkeiten (m/s):
Schutzklasse 1 – 20 m/s
Schutzklasse 2 – 24 m/s
Schutzklasse 3 – 28 m/s
Veredlung und Veränderung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) Kat. II und Kat. III
Besonders bei der Veredlung von PSA ist es notwendig, dass die Art der Veredlung speziell auf die Baumusterprüfbescheinigung der PSA abgestimmt ist und dementsprechend nachzertifiziert wird. Bei jeglicher Veränderung von PSA die nicht nachzertifiziert ist, erlischt die Baumusterprüfbescheinigung
und der vollständige Schutz des Trägers ist nicht mehr gewährleistet.
Bei Warnschutzkleidung EN20471 ist zu beachten, dass die Gesamtfläche aller Logos von den sichtbaren Flächen abgezogen wird. Darum empfiehlt es sich, Fläche und Position der Logos für die Baumusterprüfung anzugeben. Ansonsten verlieren die Bekleidungsteile bei einer nachträglichen Veredelung Ihre Zertifizierung! Im Zweifelsfall muss der CI- Gedanke gegenüber Schutz und Sicherheit für den Träger zurückstehen.
Fragen Sie in diesen Fällen den Hersteller der Bekleidung, welche Möglichkeiten sich bieten.
Sie haben Fragen?
Wir helfen Ihnen gern!
MÖWIUS GmbH
Tel. +49 (0) 40/54 88 02-0
E-Mail info@moewius.de
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