Die bisherige Richtlinie 89/686/EWG wird durch die neue PSA-Verordnung EU 2016/425 ersetzt. EU-Verordnungen sind gültig mit Inkrafttreten unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der EU. Sie müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden, da sie Bestandteil der Europäischen Binnenmarktgesetzgebung sind. In diesem Bereich finden Sie alle aktuellen gesetzlichen Vorgaben aufbereitet dargestellt. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gern jederzeit!
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