Keine Hitze-exponierte Arbeit ist wie die andere. So entwickelt unser Partner, die JUTEC GmbH, seit Jahren individuelle Hitzeschutz-Lösungen, die exakt auf die unterschiedlichsten Kunden-Anforderungen sowie gesetzliche Bestimmungen und Zertifikate abgestimmt werden.
Folgende Produkte schützen die Anwender durch zertifizierte Lösungen vom Kopf bis zum Fuß:
– Hitzeschutzhauben auch für Atem-unterstützende Helme
– Hitzeschutzbekleidung, Standard oder auf den Arbeitsplatz individualisiert
– Hitzeschutzhandschuhe, Standard oder auf die Anwendung individualisiert
– Hitzeschutzgamaschen, individualisiert für Ihre Anwendungen
Ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht? Die Gefährdungsbeurteilung ist vom Arbeitgeber zu erstellen. Das Unternehmen kann sich jedoch dem Wissen der FaSi (Fachkraft für Arbeitssicherheit), des Betriebsarztes und anderer mit der Arbeitssicherheit betrauten Personen bedienen. Gemäß Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen DGUV-Vorschrift ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Zuerst legen Sie die Arbeitsbereiche und Tätigkeiten fest, danach folgt:
Durch das JUTEC-ADDon-System können Sie die zertifizierte JUTEC-Standardbekleidung entsprechend Ihren Anforderungen zu Ihrem zertifizierten ADD-Wear zusammenstellen. Aber auch bewährte Standardlösungen haben sie in ihrer Hitzeschutzkollektion.
Wir unterstützen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung mit folgenden Leistungen:
Die für den Betrieb erforderlichen Maßnahmen für einen vorbeugenden Arbeitsschutz ergeben sich aus der Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen (Gefährdungsbeurteilung, siehe Arbeitsschutzgesetz §§ 3, 4 und 5). Darunter trägt die Verantwortung jede Führungskraft/jeder Vorgesetzte in seinem Aufgabenbereich und für die ihm unterstellten Mitarbeiter. Einzelheiten zu PSA können insbesondere folgenden BG-Regeln entnommen werden: BGR 189 „Einsatz von Schutzkleidung. Folgende drei Verantwortungsbereiche sind zu berücksichtigen:
Grundsätzlich kommen sowohl finanzielle als auch strafrechtliche Konsequenzen in Betracht, insofern Mitarbeiter eines Betriebs nicht ausreichend mit schützenden Maßnahmen vor Hitze geschützt werden.
Mögliche finanzielle Konsequenzen bei unzureichendem Hitzeschutz
Nach einem Arbeitsunfall tritt die Berufsgenossenschaft für medizinische Behandlung, Rehabilitation und ggf. Renten oder sonstige Geldleistungen ein. Wird der Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet, kann die Berufsgenossenschaft vom Verursacher Regress verlangen.
Mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei durch Hitze bedingten Unfällen
Hat ein Vorgesetzter durch die Verletzung seiner Sorgfaltspflicht den Unfall verschuldet? In diesem Zusammenhang wird eine Gefährdungsbeurteilung eingefordert und begutachtet. Denn sie ist zentraler Ausgangspunkt für die Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. In Zusammenhang mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wird gefragt:
Der richtige Hitzeschutz für Ihr Team
Bei MÖWIUS finden Sie:
Wir finden den richtigen Hitzeschutz für Ihre Bedürfnisse – Kontaktieren Sie uns
beratung@moewius.deSie haben Fragen?
Wir helfen Ihnen gern!
MÖWIUS GmbH
Tel. +49 (0) 40/54 88 02-0
E-Mail info@moewius.de
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