Es gibt Arbeitsplätze, die gefährlich sind, weil Tätigkeiten in der Umgebung von großer Hitze oder Funkenflug verrichtet werden. In manchen Fällen kommt der Mitarbeitende direkt mit Flammen in Kontakt. Zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz ist das Tragen von geeigneter Schutzkleidung unerlässlich. Der Gesetzgeber hat durch Gesetze, EN Normen und Vorschriften zum Hitzeschutz für klare Vorgaben gesorgt.
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung) ist Teil des Arbeitsschutzgesetzes und regelt die Bereitstellung von Schutzausrüstungen für Mitarbeitende durch den Arbeitgeber. Die Regelung stammt aus dem Jahre 1996. Durch die Verordnung wird festgelegt, welche Art der Schutzausrüstung am Arbeitsplatz getragen werden muss. Ziel ist der Schutz vor Gefahren für die Gesundheit. Ein weiteres Ziel ist die Sicherheit am Arbeitsplatz.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass:
Zusätzlich muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass sich die Schutzausrüstung in einwandfreiem Zustand befindet und hygienisch sauber ist. Für den Arbeitgeber besteht die Verpflichtung, den Mitarbeitenden durch Schulung in der sachgemäßen Benutzung der Schutzkleidung zu unterweisen.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen DGUV-Vorschrift ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Die Gefährdungsbeurteilung ist pro Arbeitsplatz durchzuführen und ist die Grundlage für die Auswahl der entsprechenden PSA wie z.B. Hitzeschutzkleidung. Worauf bei der entsprechenden Auswahl der zertifizierten Hitzeschutzkleidung bzw. dem Zubehör zu achten ist, wird im Folgenden beschrieben.
Neben Gesetzen zum Hitzeschutz sorgen international gültige Normen für Mindestanforderungen an die Schutzbekleidung für die Gesundheit der Arbeitnehmer. Hier sind vor allem die folgenden Normen bedeutsam:
Die EN ISO 11611 ist eine Norm für Hitzeschutz, die in Zusammenhang mit Schweißarbeiten steht. Die folgenden Gefahren sollten dbzgl. vermieden werden:
Zur Schutzkleidung bei Schweißarbeiten zählen u.a. Schürzen und Schutzmäntel.
Unter dieser Bezeichnung werden die Mindestanforderungen der Leistungsfähigkeit der Kleidung festgelegt, die am Körper getragen wird. Sie gehört zu den Normen für Hitzeschutz, die allgemeingültig sind. Ergänzende Vorschriften zum Hitzeschutz gibt es für bestimmte Anwendungen oder Produkte. Für Kopf, Hände und Füße gelten andere Gesetze zum Hitzeschutz.
Diese beiden Normen zum Hitzeschutz befassen sich mit den Bereichen Beschaffenheit und Pflege der Schutzbekleidung. So gibt die Norm NFPA 2112 Mindestanforderungen in Bezug auf schwer entflammbares Gewebe nach einer kurzzeitigen Feuerexplosion vor. Die zu erfüllenden Bedingungen sind in einem Prüfverfahren exakt festgelegt worden.
NFPA 2113 gehört zu den Normen für Hitzeschutz, die sich mit den folgenden Tätigkeiten in Bezug auf Schutzkleidung zusammenhängen:
Die zur Verfügung gestellte Schutzbekleidung muss zu jeder Zeit die Sicherheit des Mitarbeitenden gewährleisten können.
Zusätzliche Vorschriften zum Hitzeschutz sind in den Normen ISO 13506-1 und ISO 13506-2 (Schutzbekleidung gegen Hitze und Flammen) geregelt.
Neben der PSA-Benutzerverordnung, welche die Schutzkleidung regelt, gibt es die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie liegt gleichfalls im Rahmen des Gesetzes zum Hitzeschutz. Ziel der Verordnung ist, durch geeignete Maßnahmen arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen. Durch Vorsorge soll die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen in gefährlichen Berufen erhalten bleiben, um eine spätere Berufsunfähigkeit zu vermeiden.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) stellt mit der Regel 112-189 Vorschriften für die Benutzung von Schutzkleidung auf. Diese Regeln gelten unter anderem für Schutzkleidung gegen:
Auch bei dieser Verordnung der DGUV stehen die Gesundheit und der Erhalt der Arbeitskraft der Mitarbeitenden im Vordergrund.
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