Absturzunfälle bilden einen besonderen Schwerpunkt des Unfall-Geschehens im Bereich der gewerblichen Wirtschaft. Jährlich kommt es in Deutschland zu etwa 7.000 schweren und zum Teil tödlichen Absturzunfällen. PSA gegen Absturz (PSA gA) wird als Produkt der Gefahrenkategorie III, d.h. für tödliche oder irreversible Schäden, geführt.
Eine Absturzgefahr liegt vor, wenn der Höhenunterschied zwischen Absturzkante oder Standfläche und der Aufprallfläche größer als 1,0 m ist. Handelt es sich bei der Aufprallfläche nicht um eine feste und ausreichend große und tragfähige Fläche, sondern um Stoffe, in denen man versinken kann (z. B. Getreidesilo), spielt der Höhenunterschied keine Rolle (beträgt also 0 m), da sich die Gefährdung nicht aus dem Aufschlagen auf eine Fläche, sondern aus der Gefahr des Versinkens ergibt.
Vorschriften und Normen für Absturzsicherung im Überblick
Bei Gebrauchsanleitungen und der Kennzeichnung von Absturzsicherungen sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen:
Quelle: Auszug aus der EN 365
Es sind die vom Hersteller gegebenen Hinweise in der Gebrauchsanleitung zu beachten. Die PSA ist bestimmungsgemäß zu benutzen und die Beschäftigten sollen pfleglich damit umgehen. Alle Bestandteile des Systems dürfen keinen Einflüssen ausgesetzt sein, die den sicheren Zustand beeinträchtigen können. Solche Einflüsse sind z.B. Einwirkung von aggressiven Stoffen (Sauren, Laugen, Ole, Fette, Putzmittel mitunter nachträgliche Gurtbeschriftung) Einwirkung von hohen Temperaturen (im Allgemeinen ab 60°C), z.B. infolge von Schweißarbeiten sowie Einwirkung von tiefen Temperaturen (im Allgemeinen ab -10°C). Quellle: Auszug aus der DGUV-R 112-198
Die Versicherten (Arbeitnehmer) haben PSA gegen Absturz vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand auf einwandfreies Funktionieren zu prüfen. Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstung zum Halten und Retten entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal innerhalb von 12 Monaten, auf ihren einwandfreien Zustand prüfen zu lassen. Hier müssen die Produkte in der Regel im Prüfungszeitraum zum Hersteller oder aber einer autorisierten Prüfstelle (Sachkundiger nach DGUV 312-906) eingesandt werden. Quelle: Auszug aus der DGUV-R 112-198
Beim Schutz von Personen vor Abstürzen sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Nach einem Absturz ist in jedem Fall sofort eine Kontrolle und Wartung vorzunehmen. Dabei sind die eingesetzten Gurte, Seile, Bänder unbedingt zu ersetzen. Da es sich um ein Produkt der Kategorie III handelt, hat der Unternehmer (Arbeitgeber) vor der ersten Benutzung und anschließend nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich Unterweisungen zum korrekten Einsatz durchzuführen.
Prüfbücher dokumentieren die Absturzsicherung
Das jeweilige Prüfbuch muss bei der PSA gegen Absturz (ggf. auch als Kopie) mitgeführt werden.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz setzt sich immer aus folgenden Komponenten (Sicherungskette) zusammen:
Die Belastung der stürzenden Person und des gesamten Auffangsystems hängt von den Sturzverhältnissen – nicht von der Sturzhohe – ab und soll nach Möglichkeit so gering wie möglich gehalten werden.
Als Faustregel für den Fallfaktor gilt:
Berechnung des Sturz- bzw. Fallfaktors
Die größten Kräfte entstehen also bei einem Absturz mit Fallfaktor 2, d. h. mit einem 2 m langem Verbindungsmittel und einem 4 m freiem Fall:
Durch die Verwendung eines Falldämpfers wird die Fangstoßkraft immer unter 6 kN reduziert. Dieser Wert wird auch bei ungünstiger Lage des Anschlagpunktes also einem Sturz mit Fallfaktor 2 nicht überschritten. Der größere Sturzfaktor führt allerdings zu einer größeren Verlängerung der Sturzstreck – z. B. durch Aufreißen des Bandfalldämpfers.
Im ungünstigen Fall fällt der Anwender maximal 4 m bis das Verbindungsmittel zwischen Anschlagpunkt und Person straff ist – dann reißt der Falldämpfer auf, bis die fallende Person vollständig abgebremst wurde. Die maximale Strecke, die ein Falldämpfer dafür benötigen darf sind 1,75 m.
Also ist es sehr wichtig, dass in Abhängigkeit des Arbeitsplatzes und der Position des Anschlagpunktes genügend freier Platz unterhalb der Person zur Verfügung steht.
Fazit: Es ist unabhängig von der Fangstoßkraft immer vorteilhaft, sich oberhalb des Kopfes anzuschlagen, um die Auffangstrecke möglichst kurz zu halten.
Weitere detaillierte Informationen zur PSA gegen Absturz finden Sie im Kapitel 5 des MÖWIUS Arbeitsschutzkataloges. Die Ausbildung zum Sachkundigen nach DGUV-312-906 und weitere Seminare vermitteln wir gern auf Anfrage.
MÖWIUS führt ein umfassendes Sortiment an Produkten für Absturzsicherung – eine Auswahl finden Sie in unserem eShop. Wir beraten Sie gerne und finden die optimalen Produkte für Ihre individuellen Bedürfnisse.
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