Nach PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen des Arbeitsschutzes sind Mitarbeiter bei absturzgefährdeten Tätigkeiten mithilfe einer sogenannten Sicherungskette gegen einen Absturz zu schützen.
Eine spezielle Form der Absturzsicherung ist der Anseilschutz, d.h. die Absturzsicherung mithilfe eines Verbindungsmittels in Form eines Seils. Es handelt sich um eine Sicherheitsmaßnahme, die lediglich temporär oder aber bei geringfügigen Arbeiten zum Einsatz kommen sollte. Außerdem dürfen grundsätzlich nur unterwiesene Personen Mittel des Anseilschutzes gegen Absturz verwenden.
Ein Anseilschutzes funktioniert so, dass an einem Ende des Verbindungsmittels eine Verbindung zu einer sogenannten Anschlageinrichtung hergestellt wird. Am anderen Ende wird das Verbindungsmittel mit einem Auffanggurt verbunden, den die Person am Körper trägt. Man unterscheidet zwischen zwei Varianten der Sicherung: dem Auffang- und dem Rückhaltesystem. Während Rückhaltesysteme darauf ausgerichtet sind, das Abstürzen des Anwenders zu verhindern, haben Auffangsysteme ein möglichst gefahrloses Auffangen von stürzenden Personen zum Ziel und stoppen den freien Fall. Sie werden dort eingesetzt, wo ein Rückhaltesystem nicht umgesetzt werden kann und reduzieren die auf den Körper einwirkenden Kräfte auf ein Minimum.
Eine Form der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz sind Gurte, die den Anwender im Falle eines Sturzes auffangen. Es kann sich also um Brust-, Schulter- und Beingurte handeln. Die Körperhaltevorrichtungen bestehen aus Schnallen, Gurtbändern, Beschlagteilen und anderen Komponenten. Der Auffanggurt soll den Körper des Anwenders beim Sturz auffangen und anschließend halten.
Bei der Auswahl des Auffanggurts sollte man darauf achten, dass dieser verstellbar ist und sich problemlos an verschiedene Körper anpassen lässt. Denn: Nur wenn der Gurt gut am Körper sitzt, erfüllt er seinen Dienst.
Das Höhensicherungsgerät bildet den Teil des Auffangsystems, der den Anwender (in Kombination mit einem angelegten Auffanggurt) im Falle eines Sturzes selbsttätig bremsend auffängt. Dabei werden die auf den Körper wirkenden Kräfte reduziert, da die Fallstrecke begrenzt ist. Die Auszugslänge des jeweiligen Geräts entscheidet darüber, in welchem Umkreis zum Gerät sich der Anwender frei bewegen kann. Es gibt Höhensicherungsgeräte mit einer Auszugslänge von bis zu 30 Metern.
Gemäß der Norm EN 354 ist das Verbindungsmittel ein flexibel verbindendes Zwischenteil zwischen Gurt und Anschlagpunkt. Um als Verbindungsmittel durchzugehen, muss es über mindestens zwei Endverbindungen verfügen. Mit diesen wird es an einem Ende mit dem Auffanggurt und am anderen Ende mit der Anschlageinrichtung verbunden.
Höhensicherungsgeräte sind meist so aufgebaut, dass das eingezogene Verbindungsmittel, wie z.B. Drahtseil, Gurtband oder Chemiefaserteil, auf eine Trommel aufgewickelt wird. Eine Befestigung sorgt dafür, dass sich das Verbindungsmittel bei einem Sturz – auch im komplett ausgerollten Zustand – nicht aus dem Höhensicherungsgerät lösen kann. Außerdem ist es mit einem speziellen Wirbel ausgestattet, der sicherstellt, dass das Verbindungsmittel bei Drehungen des Anwenders um die eigene Achse nicht blockiert. In der Regel ist das Verbindungsmittel mit einer optionalen Längenverstellung ausgestattet. Kommt es in einem Auffangsystem zum Einsatz, muss es zudem einen Falldämpfer enthalten. Dieser übt im Falle eines Sturzes in das Höhensicherungsgerät eine kraftreduzierende Wirkung aus. Wichtig ist, dass die Gesamtlänge des Sicherungssystems, also Verbindungsmittel, Falldämpfer plus Endverbindungen und Verbindungselemente höchstens zwei Meter betragen darf.
Verbindungselemente wie Karabinerhaken und Kettenschraubglieder sind ebenfalls Bestandteile des Absturzschutzsystems. Auch sie können die während eines Sturzes auftretenden Kräfte aufnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Verbindungselemente öffnen lassen. Man unterscheidet zwischen Basis-, Multi-, End-, Anschlag- und Schraubverbindungselementen. Diese haben jeweils verschiedene Anwendungsbereiche und erfüllen hinsichtlich des Einsatzzwecks unterschiedliche Anforderungen. So müssen beispielsweise Basis-, End- und Anschlagverbindungselemente selbstschließend sein. Verbindungselemente wiederum, die häufig geöffnet werden, z.B. Beispiel, weil sie zwischen Anschlagpunkten umgehängt werden, sollten nach einer Empfehlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einen selbstsichernden Verschluss haben. Dieser schließt nicht nur automatisch, sondern ist auch gegen ein versehentliches Öffnen gesichert.
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Die sogenannte Anschlageinrichtung verwendet man, um das Verbindungsmittel mit dem Anschlagpunkt zu verbinden. Letzterer bezeichnet die jeweilige Verankerung, also zum Beispiel einen Träger, ein Gerüst oder ähnliches.
Anschlageinrichtungen sind also meist dauerhaft mit einem Gebäude, beispielsweise einer Fassade oder einem Flach- oder Steildach. verbunden. Bei dem Anschlagpunkt kann es sich aber auch, um verschiedenen Arten von Unterkonstruktionen, z.B. einer Maschine, einer Kranbahn oder einer Windenergieanlage, handeln. Anschlageinrichtungen werden in der Regel im Rahmen eines umfangreichen Sicherungssystems gegen Absturz in Kombination mit anderen Schutzkomponenten eingesetzt.
Man unterscheidet zwischen Anschlageinrichtungen, die auf einem oder mehreren Anschlagpunkten basieren, sowie zwischen starren und beweglichen Anschlagpunkten. Als starre Anschlagpunkte werden solche mit einer einzelnen Anschlagöse, sogenannte Einzelanschlagpunkte, bezeichnet. Beweglich sind Anschlagpunkte im Falle von Gleitern auf Seil- oder Schienensystemen. Dabei verfügt der Gleiter über eine Anschlagöse und fährt über die gesamte oder einen Teil der Anschlageinrichtung.
Anschlageinrichtungen sind entweder als präventive Rückhaltelösungen vorgesehen oder aber als Auffangsysteme. Während erstere einen Sturz verhindern sollen, fangen letztere diesen auf.
Ein mitlaufendes Auffanggerät mit beweglicher Führung kann zur temporären Absturzsicherung bei verschiedenen Arbeiten sowie als Befestigungssystem für Steigleitern eingesetzt werden. Die einzelnen Komponenten dieser Befestigungssysteme bestehen aus einem Führungsseil (bewegliche Führung), einem Auffanggerät und in vielen Fällen einem Falldämpfer. Letztere bestehen aus textilen Bandfalldämpfern und minimieren im Falle des Sturzes die auftretenden Kräfte.
Sowohl am Ende des Führungsseils als auch am Falldämpfer ist ein Verbindungselement angebracht. Um den Anforderungen verschiedener Anwendungsbereiche zu entsprechen, sind mitlaufende Auffanggeräte in unterschiedlichen Seillängen im Fachhandel für Absturzsicherung erhältlich.
Bandfalldämpfer sind die am häufigsten genutzten Arten von Falldämpfern und meist in Verbindungsmittel und mitlaufende Auffanggeräte eingebaut. Ihre Aufgabe ist es, die während des Sturzes entstehende kinetische Energie umzuwandeln und die auf den Körper einwirkenden Kräfte damit auf maximal sechs Kilonewton zu reduzieren.
Bandfalldämpfer bestehen aus einem in mehreren Lagen übereinander vernähten Band, das beim Sturz auseinanderreißt. Durch diesen, Auslängung genannten, Vorgang wird die Fangstoßkraft verringert.
Die PSA-Benutzungsverordnung schreibt Arbeitgebern vor, die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz fachgerecht und in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Er ist während der gesamten Nutzungsdauer verpflichtet, sicherzustellen, dass sich die Schutzausrüstung in einem einwandfreien Zustand befindet. Außerdem ist es seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer regelmäßig Unterweisungen zur sicherheitsgerechten Nutzung erhalten.
Arbeitgeber können diese Pflicht an einen Mitarbeiter oder externen Dienstleister übertragen. Dabei ist zu beachten, dass zur Prüfung der PSA nur Personen berechtigt sind, die über eine Ausbildung zum Sachkundigen für PSAgA nach DGUV-Grundsatz 312-906 verfügen.
Fazit:
Sicherungsketten bestehen aus einer Vielzahl unterschiederlicher schützender Bestandteile. Die gängisten Komponenten von Sicherungsketten sind: Anseilschutz, Auffanggurt, Verbindungsmittel und Höhensicherungsgerät, Verbindungselement, Anschlagpunkt und Anschlageinrichtung, mitlaufendes Auffanggerät, Helm und Bandfalldämpfer.
Jede Sicherungskette ist nur so gut, wie das schwächste ihrer Glieder. Alle wichtigen Elemente einer Sicherungskette sollten daher redundant oder überdimensioniert ausgelegt sein, so dass sie stets Schutz selbst bei Maximalbelastung bietet.
Bei Fragen zu den Bestandteilen der PSAgA Sicherungskette helfen wir jederzeit gerne weiter.
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