Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder.
TRGS 401 (Technische Regel Gefahrstoffe): Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen.
Danach müssen Hautmittel als PSA vom Arbeitgeber zur Benutzung zur Verfügung gestellt werden, wenn die Wirksamkeit von Hautschutzmitteln nachgewiesen ist.
Anwendungsbereich
Diese TRGS gilt für Tätigkeiten mit Hautkontakt gegenüber Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen. Gefährdung durch Hautkontakt liegt vor, wenn bei
1. Feuchtarbeit oder
2. Tätigkeiten mit hautgefährdenden oder hautresorptiven Gefahrstoffen eine Gesundheits-gefährdung der Beschäftigten nicht auszuschließen ist. Eine Gefährdung kann auch vorliegen, wenn die Gefahrstoffe nicht als solche gekennzeichnet sind.
Außerdem kommt Hautschutz zum Einsatz
Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber neben den Arbeitsschutzmaßnahmen z.B. auch die Ausstattung der Waschräume mit hygienischen Spendersystemen und geeigneten Mitteln zur Händereinigung zur Verfügung zu stellen. Hautschutzpläne sind dabei ein sinnvolles Hilfsmittel.
Durch konsequente und regelmäßige Anwendung von Produkten für den beruflichen Hautschutz können berufsbedingte Hauterkrankungen verhindert werden!
In Kombination mit schonender Hautreinigung und regenerierender Pflege soll dem Entstehen von Hautkrankheiten vorgebeugt werden.
Hautschutzplan
Hautschutz: Das Auftragen der Hautschutzcreme vor und während der Arbeit sorgt dafür, dass Schmutz- und Schadstoffe nicht tief in die Haut eindringen können. Zusätzlich wird die Handreinigung erleichtert.
Hautreinigung: Die verschmutzten Hände sollen gründlich, aber auch hautschonend während der Arbeit, nach den Pausen und nach Arbeitsende gereinigt werden. Je nach Stärke der Verschmutzung stehen mehrere Produkte zur Verfügung.
Hautpflege: Zum Wiederaufbau des natürlichen Fett- und Feuchtigkeitsgehaltes wird die Hautpflegecreme nach der Arbeit aufgetragen.
Handhygiene: Antimikrobielle Handreiniger und Handdesinfektionsmittel, die ohne Wasser verwendet werden können.
Hinweise:
Hautschutz bei UV- Strahlung
Alle Wellenlängen tragen zu Hautkrebs bei!
UVA-Strahlen + UVB-Strahlen – an Arbeitsplätzen mit intensiver Sonneneinstrahlung
UVC-Strahlen – an Arbeitsplätzen mit künstlichen UV Strahlungsquellen und Elektroschweißen
Kosmetika unterliegen nicht den Regelungen der Gefahrstoff-Verordnung; gem. TRGS 220 sind Kosmetika von der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ausdrücklich ausgenommen. Stattdessen gibt es „Gruppenmerkblätter“ für Schutz-, Reinigungs- und Pflegemittel.
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