Gehörschutz wird nach der neuen PSA-Verordnung unter Kategorie III (tödliche bzw. irreversible Schäden) geführt. Vor der ersten Benutzung und danach einmal jährlich hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die herrschende Lärmgefährdung zu informieren sowie über geeignete Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
Gehörschützer sind persönliche Schutzausrüstungen, die durch Schalldämmung die Einwirkung des Lärms auf das menschliche Gehör so weit verringern, dass die Entwicklung einer Lärmschwerhörigkeit vermieden wird. Lärmschwerhörigkeit entsteht oft unbemerkt über lange Zeit und erzeugt keinen Schmerz. Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar.
Lärmschutz im Betrieb mit leistungsfähigen Produkten
EN 352-1 – Kapselgehörschützer
EN 352-2 – Gehörschutzstöpsel, Otoplastiken
EN 352-3 – Kapselgehörschützer m. Helmbefestigung
EN 352-4 – Pegelabhängige Kapselgehörschützer
EN 352-5 – Kapselgehörschützer mit aktiver Geräuschkompensation
EN 352-6 – Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtung
EN 352-7 – Pegelabhängige dämmende Gehörschutzstöpsel
EN 458 – Empfehlung von Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung von Gehörschutz
Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von über 80 dB(A) oder einem Spitzenschalldruckpegel von über 135 dB(C) muss der Unternehmer den betroffenen Beschäftigten geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen. Ab 85 dB(A) sowie 137 dB(C) ist der Arbeitnehmer verpflichtet diesen zu verwenden.
Der SNR Wert (Singe-Number-Rating) ist der Wert, der vom bestehenden Lärmpegel abgezogen werden muss. Liegt die Differenz unter dem durch z.B. berufsgenossenschaftliche Vorschriften oder Arbeitsrichtlinien bestimmten Grenzwert, so ist der Gehörschutz ausreichend.
Die Lärmbelästigung beträgt 99 dB (A)
Der SNR-Wert des Gehörschutzes, z.B. Kapselgehörschutz beträgt 28 dB.
Abzug Korrekturwerte Herstellerangaben: + 5 dB (A)
Vorzuformende Stöpsel minus 9 dB, vorgeformte Stöpsel minus 5 dB;
Kapsel minus 5 dB und Otoplastiken minus 3 dB.
——————–
Restlärm 76 dB (A)
Somit ist der Gehörschutz in diesem Falle ausreichend, da er unter 80 dB(A) liegt.
99 dB (A) |
-28 dB(A) |
+5 dB (A) |
= 76 dB(A) |
Der H-, der M- und der L-Wert geben den spezifischen Dämmwert bei unterschiedlichen Frequenzen an.
à H steht für „High“ und bezeichnet den Frequenzbereich zwischen 2.000 und 8.000 Hz.
à M steht für „Middle“ und bezeichnet den Frequenzbereich zwischen 1.000 und 2.000 Hz.
à L steht für „Low“ und bezeichnet den Frequenzbereich zwischen 63 und 1.000 Hz.
Die Dezibelskala ist logarithmisch aufgebaut. Eine Lärmbelastung von 95 dB wird vom Menschen doppelt so laut wie 85 dB wahrgenommen. Physikalisch gemessen liegt in diesem Bereich sogar eine Verzehnfachung des Schalldrucks vor. Bei einer täglichen Lärmbelastung von 8 Stunden sind 85 dB genauso gefährlich wie 88 dB bei einer Lärmbelästigung von 4 Stunden.
Sie haben Fragen?
Wir helfen Ihnen gern!
MÖWIUS GmbH
Tel. +49 (0) 40/54 88 02-0
E-Mail info@moewius.de
Bleiben Sie auf dem neusten Stand zu Arbeitsschutz und C-Teile-Management: Innovative Produkte, hilfreiche Fachartikel und wichtige Neuerungen.
Folgen Sie uns und verpassen Sie nie wieder etwas Neues: