Wenn ein normaler Kapselgehörschutz oder Gehörschutzstöpsel nicht mehr ausreicht oder die Trageakzeptanz erhöht werden soll, bietet individuell angepasster Gehörschutz die Lösung, Mitarbeiter vor zu hoher Lärmbelastung zu schützen.
Geringe Trageakzeptanz ist ein großes Problem, da bereits eine dauerhafte Geräuschbelastung wie etwa Straßenverkehr das Ohr nachhaltig schädigen kann. Lärmschädigungen sind in der Regel irreversibel und beeinträchtigen den Mitarbeiter ein Leben lang und führen somit auch für Unternehmen zu hohen Kosten.
Wer am Arbeitsplatz einem Lärmpegel ab 80 dB(A) ausgesetzt ist, dem muss der Arbeitgeber Gehörschutz zur Verfügung stellen. Ab 85 dB(A) ist das Tragen von Gehörschutz laut Arbeitsschutzgesetzt Pflicht. Doch oft werden herkömmliche Kapselgehörschützer oder Ohrschutzstöpsel als unangenehm und lästig empfunden und in der Praxis allzu oft nicht getragen.
Angepasster Gehörschutz in Form von Ohrstöpseln, auch Otoplastik genannt, ist die ideale Lösung um die Tragedauer zu erhöhen oder aber speziellen Anforderungen an Lärmschutz gerecht zu werden.
Der finanzielle Einsatz für angepassten Gehörschutz im Bereich Arbeitsschutz amortisiert sich in der Regel innerhalb kürzester Zeit, da diese Art von Ohrstöpseln von seinen Trägern sehr gut angenommen wird und aufgrund der sehr guten Passform häufig sogar den ganzen Arbeitstag getragen wird.
Für den Einsatz in Arbeitsumgebungen gibt es verschiedene Materialien, aus denen der angepasste Gehörschutz bestehen kann. Je nach Empfinden können die Otoplastiken zum Beispiel aus Silikon oder Digiplast bestehen und sind in verschiedenen Farben erhältlich.
Weitere Merkmalsausprägungen sind:
Otoplastiken werden durch einen Abdruck vom Innenohr des Mitarbeiters passgenau gefertigt. Bei einer größeren Gruppe Mitarbeiter kann dies vor Ort, durch den Betriebsmediziner oder von einem ausgebildeten Mitarbeiter unseres Partners durchgeführt werden. Alternativ können auch die Filialen unseres Partners Kind Hörgeräte aufgesucht werden. Sprechen Sie uns gerne an und wir finden die einfachste Lösung für Sie.
Gehörschutz gehört nach PSA-Verordnung 2016/ 425 in die Kategorie 3 und muss grundsätzlich unterwiesen werden. Otoplastiken müssen alle zwei Jahre überprüft und ggf. erneuert werden, da sich der menschliche Gehörgang auch bis ins hohe Alter ständig verändert.
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