Die Anforderungen zum Einsatz und Betrieb von Gaswarngeräten der T 021/T 023 wurden im Jahr 2023 aktualisiert. Neu definiert sind nun z.B. die Inhalte der Unterweisung für Anwender von Gaswarngeräten, die vor der ersten Nutzung durchgeführt werden muss. Die richtigen Qualifikationen sind entscheidend, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und gesetzliche Vorschriften des ArbSchG und der PSA Benutzerverordnung zu erfüllen. Mit den neuen Web Based Trainings von Dräger haben Sie die Möglichkeit diese zum Teil direkt online zu erlangen.
Die Grundlagenschulung vermittelt den Teilnehmenden die nach aktuellen Regelwerken empfohlenen Inhalte für die sichere Verwendung von Dräger Gaswarngeräten als persönliche Schutzausrüstung – jeder Anwender muss eine demensprechende Unterweisung erhalten.
Wer Sichtkontrolle und Anzeigetests durchführt, erhält aufbauend zur Grundlagenschulung die entsprechenden Kenntnisse im Training zur Unterwiesenen Person.
Mit der Qualifikation „Fachkunde zum Freimessen“ werden den Teilnehmenden zusätzlich die notwendigen Kenntnisse für die
richtige Auswahl, Einsatz und Handhabung von Geräten zur direkten Detektion und Konzentrationsmessung von Gasen
und Dämpfen vermittelt.
Die Grundlagenschulung und Ausbildung zur Unterwiesenen Person können als Web Based Trainings (WBT) durchgeführt werden. Weitere Fachkenntnisse, z.B. zum Freimessen können nur im Rahmen einer zusätzlichen Präsenzschulung erlangt werden.
Mit den Web Based Trainings (WBT) von Dräger können Sie die notwendigen Qualifikationen für den Einsatz von tragbaren Gaswarngeräten bequem online erwerben. Diese Selbststudium-Kurse sind flexibel und ermöglichen es Ihnen, jederzeit und überall zu lernen. Die Trainings decken alle relevanten Inhalte ab, die für die sichere Nutzung der Geräte erforderlich sind, von theoretischen Grundlagen bis hin zur praktischen Anwendung und Gerätewartung.
Vorteile:
So funktioniert’s:
Gaswarngeräte können nur dann Leben retten, wenn sichergestellt ist, dass sie im Notfall auch zuverlässig funktionieren. Der Arbeitskreis „Mess- und Warngeräte für gefährliche Gase“ (MEWAGG) hat im Auftrag der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die Zusammenstellung der Anforderungen zum Einsatz und Betrieb von Gaswarnanlagen und -geräten aktualisiert. Die Anforderungen für ortsfeste und für tragbare Geräte sind als „Stand der Technik“ in den Merkblättern T 021/T 023 vorgeschrieben. Danach müssen die Geräte in definierten Intervallen und von besonders unterwiesenen oder befähigten Personen kontrolliert werden:
Kontrolle | Wann? | Wie? | Wer? | Qualifikation |
---|---|---|---|---|
Sichtkontrolle & Anzeigetest mit Prüfgas* | vor jeder Arbeitsschicht, Anzeigetest bei Mehrschichtbetrieb einsatztäglich; zeitnah zum Einsatz | Sichtkontrolle / Bump-Test-Station, X-dock-Station | Unterwiesene Person | Unterweisung durch qualifizierte Person oder durch Dräger Academy (regelmäßige Nachschulungen) |
Funktionskontrolle | 4 Monate für Ex, Tox, O2 | X-dock-Station, Kalibrierstation (PC, am Gerät) | Qualifiziertes Fachpersonal: Gerätewart/ DrägerService | Qualifikation durch Hersteller/ Dräger Academy (regelmäßige Nachschulungen) |
Systemkontrolle | 1 Jahr | Kalibrierstation (PC, am Gerät) | Befähigte Person: Hersteller/ DrägerService | Tiefgreifende Ausbildung mit regelmäßigen Nachschulungen |
Aufzeichnungen | 3 Jahre | Kalibrierstation (PC, am Gerät)/ Werkstatt | Befähigte Person: Hersteller/ Dräger Service | Tiefgreifende Ausbildung mit regelmäßigen Nachschulungen |
* Genauigkeit der Prüfgaskonzentration +/- 5% (soweit technisch möglich; Ausnahme u.a. Mischgase mit H2S)
Des Weiteren ist in den DGUV Information 213-056 und 213-057 vorgeschrieben, dass die Nutzer von tragbaren Gaswarngeräten vor der Erstanwendung im sachgemäßen Gebrauch unterwiesen werden müssen.
Die Unterweisung soll die Inhalte der Betriebsanweisung (siehe DGUV Information 213-056 und 213-057), Grundkenntnisse zur Nutzung und den Anzeigeelementen, die richtige Handhabung der Geräte, z.B. nicht unter der Kleidung tragen, sowie das Erkennen offensichtlicher Veränderungen wie an der Gaseintrittsöffnung oder mechanische Beschädigungen umfassen. Die Unterweisung muss dokumentiert werden. Darüber hinaus können spezielle Anforderungen wie die Fachkunde zum Freimessen gemäß DGUV Grundsatz 313-002 erforderlich sein.
Unterwiesene Personen, die die Sichtkontrollen und Anzeigetests durchführen müssen durch eine entsprechende Ausbildung und regelmäßige Nachschulungen (alle 2 Jahre) bestimmte Kenntnisse nachweisen. Diese umfassen Grundkenntnisse über Funktion und Aufbau der Geräte, das Erkennen offensichtlicher Veränderungen, sowie Kenntnisse über gerätespezifische Testfunktionen und die Beurteilung der Ergebnisse. Eine schriftliche Dokumentation des Kenntnisstands wird empfohlen.
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Als Fachhändler für Arbeitsschutz haben wir Zugriff auf das weltweite Vertriebsnetz von Dräger. Wir beraten Sie bei der richtigen Auswahl von mobilen Dräger Gasmessgeräten für Ihren Einsatz und bieten Ihnen attraktive Konditionen.
Unverbindliche BeratungDas Web Based Training ermöglicht es Ihnen, die notwendigen Kenntnisse für den sicheren Einsatz von Dräger Gaswarngeräten bequem im Selbststudium zu erwerben. Die Schulung deckt die von der DGUV Information 213-056/213-057 (T 021/T 023) geforderten Inhalte ab und vermittelt umfassendes Wissen für den sachgemäßen Gebrauch als persönliche Schutzausrüstung.
Zielgruppe
Dieser Kurs richtet sich an Personen, die Dräger Gaswarngeräte im Arbeitsalltag zum Schutz vor Sauerstoffmangel, toxischen Stoffen und Explosionsgefahr verwenden.
Kursinhalte
Voraussetzungen
Behandelte Geräte:
Hinweis
Wir empfehlen regelmäßige Nachschulungen, um die Kenntnisse aktuell zu halten. Dieses Training deckt nicht die für Sichtkontrollen und Anzeigetests notwendigen Qualifikationen ab. Eine zusätzliche betriebsinterne Unterweisung gemäß der Betriebsanweisung ist erforderlich, um die vollständige Qualifikation zu erlangen.
Preis
30,00€ netto pro Person
Jetzt buchenDie Online-Ausbildung „Unterwiesene Person für tragbare Gaswarngeräte“ bietet Ihnen die Möglichkeit, sich im Selbststudium über die notwendigen Inhalte für den sachgerechten Einsatz von Gaswarngeräten zu informieren. Dieser Kurs richtet sich speziell an Personen, die Gaswarngeräte in ihrem Arbeitsumfeld nutzen und/oder mit Sichtkontrollen und Anzeigetests von Dräger Gaswarngeräten beauftragt sind.
Zielgruppe
Dieser Kurs ist ideal für Personen aus der Industrie sowie Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).
Kursinhalte
Voraussetzungen
Behandelte Geräte:
Die behandelten Geräte werden individuell auf den Teilnehmerkreis abgestimmt und umfassen eine Auswahl aus dem Bereich der mobilen Gaswarntechnik.
Hinweis
Es wird empfohlen, die Kenntnisse alle zwei Jahre durch regelmäßige Nachschulungen aufzufrischen.
Diese Ausbildung umfasst nicht die für das Freimessen benötigten Kenntnisse. Sprechen Sie uns für weiterführende Schulungen gerne an.
Preis
75,00€ netto pro Person
Dräger bietet verschiedene Präsenz-Schulungen zur Qualifikation für das Freimessen von Behältern und engen Räumen an. Diese Schulungen vermitteln die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der DGUV Regel 113-004 und dem DGUV Grundsatz 313-002:
Gerne vermitteln wir Ihnen diese Trainings mit Durchführung bei Ihnen vor Ort oder in einer der Schulungszentren.
Jetzt anfragenIhr Fachberater WELF BEHRENS steht Ihnen zur Seite.
Als zertifizierter Fachberater für PSA und geprüfter Fachberater für Atemschutz, PSAgA und Dräger Gasmesstechnik sowie Sachkundiger für Atemschutz Fit Test ist Welf Behrens unser Spezialist für jede Problemstellung. Besprechen Sie Ihre Fragen völlig unverbindlich.
Mit unserem Rundum-Service können Sie sich voll und ganz auf uns verlassen. Von der Beratung und Konfiguration, über den Kauf oder die Miete, bis hin zur Unterweisung und regelmäßigen Wartung – wir bieten Ihnen alles aus einer Hand. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und sichern Sie den zuverlässigen Betrieb Ihrer Gaswarngeräte durch unseren umfassenden Service.
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