„Erste-Hilfe“ sind medizinische, organisatorische und betreuende Maßnahmen an Erkrankten oder Verletzten mit einfachen Mitteln unter Einbeziehung des Notrufs.
Zu den Mitteln der Ersten-Hilfe zählen Erste-Hilfe-Materialen (z.B. Verbandmaterial, Hilfsmittel, Rettungsdecke) sowie gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderliche medizinische Geräte (z. B. Automatisierter externer Defibrillator, Beatmungsgerät) und Arzneimittel, die zur Ersten-Hilfe benötigt werden.
Es ist die Pflicht des Unternehmers, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung über Art, Menge und Aufbewahrungsorte der vorzuhaltenden Mittel zur Ersten-Hilfe zu befinden. Dabei ist zu beachten, dass die notwendigen Mittel zur Ersten-Hilfe bei einem Unfall unmittelbar griffbereit sein müssen. Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte der Mittel zur Ersten-Hilfe richten sich nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes, der Tätigkeit, der Qualifikation des Erste-Hilfe-Personals, dem Organisationsgrad des betrieblichen Rettungswesens, der Aufgabenteilung unter den Ersthelfern bzw. Ersthelferinnen, den Betrieb.
Die lückenlose Aufzeichnung dient der Dokumentation des Unfall- und Erkrankungsgeschehens und als Grundlage für die Verbesserung des innerbetrieblichen Notfall-Managements. Jede Erste-Hilfe-Leistung ist nach DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6 zu dokumentieren und 5 Jahre aufzubewahren.
Zum Erste-Hilfe-Material gehören das Verbandmaterial, entsprechende Hilfsmittel sowie die Rettungsdecke. Verbandmaterial (z.B. Heftpflaster, Mullbinden, Wundschnellverbände) dient zum Stillen von Blutungen, dem Verbinden von Wunden oder zum Fixieren verletzter Körperteile.
Nach dem geltenden Medizinproduktegesetz muss Verbandmaterial eine CE-Kennzeichnung tragen. Ist ein Verfalldatum angegeben, verbietet das Medizinproduktegesetz unter Androhung eines Bußgeldes, die weitere Anwendung nach Ablauf des Verfalldatums. Verbandkästen und Erste-Hilfe- Koffer enthalten sterile und unsterile Verbandstoffe und haben daher eine unterschiedliche Halt-barkeit.
Die steril verpackten Verbandstoffe wie beispielsweise Kompressen und Verbandtücher, haben ein Mindesthaltbarkeitsdatum aufgedruckt, was je nach Hersteller bis zu 20 Jahren betragen kann. Unsteril verpackte Verbandstoffe (z. B. Dreieckstücher) haben kein Mindesthaltbarkeitsdatum.
Diese müssen erst bei Verbrauch wieder aufgefüllt werden.
Das Erste-Hilfe-Material ist so aufzubewahren, dass es vor schädigenden Einflüssen (z.B. Verunreinigungen, Nässe, hohe Temperaturen) geschützt, aber jederzeit leicht zugänglich ist. Das Erste-Hilfe-Material ist nach Verbrauch, bei Unbrauchbarkeit (z.B. Verschmutzung, Beschädigung) oder nach Ablauf des Verfalldatums zu ergänzen bzw. zu ersetzen. Erste-Hilfe-Material soll auf die Arbeitsstätte so verteilt sein, dass es von ständigen Arbeitsplätzen höchstens 100 m Wegstrecke oder höchstens ein Stockwerk entfernt ist. Die DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ empfiehlt den kleinen Verbandkasten nach DIN 13157 und den großen Verbandkasten nach DIN 13169 als geeignet.
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