Alle Normen, Informationen und gesetzlichen Vorgaben zu Absturzsicherung bzw. PSA gegen Absturz auf einen Blick. Mehr Informationen zu der Definition und den Arten von Absturzsicherung finden Sie in unserem Artikel Absturzsicherung und PSAgA.
Vorschriften und Normen für Absturzsicherung im Überblick
Bei Gebrauchsanleitungen und der Kennzeichnung von Absturzsicherungen sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen:
Quelle: Auszug aus der EN 365
Es sind die vom Hersteller gegebenen Hinweise in der Gebrauchsanleitung zu beachten. Die PSA ist bestimmungsgemäß zu benutzen und die Beschäftigten sollen pfleglich damit umgehen. Alle Bestandteile des Systems dürfen keinen Einflüssen ausgesetzt sein, die den sicheren Zustand beeinträchtigen können. Solche Einflüsse sind z.B. Einwirkung von aggressiven Stoffen (Sauren, Laugen, Ole, Fette, Putzmittel mitunter nachträgliche Gurtbeschriftung) Einwirkung von hohen Temperaturen (im Allgemeinen ab 60°C), z.B. infolge von Schweißarbeiten sowie Einwirkung von tiefen Temperaturen (im Allgemeinen ab -10°C). Quellle: Auszug aus der DGUV-R 112-198
Die Versicherten (Arbeitnehmer) haben PSA gegen Absturz vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand auf einwandfreies Funktionieren zu prüfen. Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstung zum Halten und Retten entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal innerhalb von 12 Monaten, auf ihren einwandfreien Zustand prüfen zu lassen. Hier müssen die Produkte in der Regel im Prüfungszeitraum zum Hersteller oder aber einer autorisierten Prüfstelle (Sachkundiger nach DGUV 312-906) eingesandt werden. Quelle: Auszug aus der DGUV-R 112-198
Beim Schutz von Personen vor Abstürzen sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Nach einem Absturz ist in jedem Fall sofort eine Kontrolle und Wartung vorzunehmen. Dabei sind die eingesetzten Gurte, Seile, Bänder unbedingt zu ersetzen. Da es sich um ein Produkt der Kategorie III handelt, hat der Unternehmer (Arbeitgeber) vor der ersten Benutzung und anschließend nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich Unterweisungen zum korrekten Einsatz durchzuführen.
Prüfbücher dokumentieren die Absturzsicherung
Das jeweilige Prüfbuch muss bei der PSA gegen Absturz (ggf. auch als Kopie) mitgeführt werden.
Die rechtlichen Bestimmungen an korrekte Absturzsicherungen sind komplex. Bei Fragen zu den Vorschriften für Ihre Tätigkeiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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MÖWIUS GmbH
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