Mit der Erweiterung der DGUV Regel 112-190 ist ab jetzt eine Überprüfung des richtigen Dichtsitzes von Atemschutzmasken und -geräten mindestens vor der ersten Anwendung verpflichtend. Dieser sogenannte Fit Test kann nur von einer entsprechend befähigten Person durchgeführt und dokumentiert werden.
Welche Art von Atemschutz setzen Sie in Ihrem Unternehmen ein? Wir geben einen Überblick zum Ablauf von Atemschutz-Fit Tests und den Möglichkeiten zur Umsetzung.
Deshalb ist nun für sämtliche Atemschutzgeräte, die als Persönliche Schutzausrüstung verwendet werden, mit einer definierten Dichtlinie (z.B. an Gesicht oder Hals) vor dem ersten Gebrauch eine Anpassungsüberprüfung erforderlich. Das gilt auch für FFP-Masken. Diese Prüfung ist der sogenannte Fit Test, oder auch Dichtsitzprüfung oder Dichtigkeitsprüfung genannt.
Zum Schutz vor Partikeln und Gasen ist die Verwendung von Atemschutzmasken je nach Gefährdungsbeurteilung gesetzlich geregelt. Doch das Tagen einer Maske vermittelt oft ein trügerisches Gefühl von Sicherheit. Jedes Gesicht ist anders und auch der Maskensitz ändert sich je nach Verwendung von Atemschutz in Kombination mit weiterer PSA. Gerade im Bereich Mundschutz/Atemschutz ist die Gefahr sehr hoch, dass der Maskenträger durch nicht dicht sitzende Masken gesundheitlichen Risiken ausgesetzt ist, ohne es direkt zu bemerken.
Definition Dichtsitzprüfung/Fit Test
Verwenden einer Prüfsubstanz und eines bestimmten Protokolls zum qualitativen oder quantitativen Bestimmen der Wirksamkeit der Dichtung zwischen dem Gesicht der gerättragenden Person und dem Atemanschlusseines bestimmten Fabrikats, Modells und der Größe eines Atemschutzgeräts. Staub in der Umgebungsluft und auch die Luft selbst gilt in diesem Zusammenhang als Prüfsubstanz.
In der DIN ISO 16975-3:2022-02 (Atemschutzgeräte – Auswahl, Einsatz und Instandhaltung; Teil 3: Verfahren zur Dichtsitzprüfung (ISO 16975-3:2017)) sind alle grundlegenden Anforderungen für die Einrichtung und Umsetzung eines Programms für das Fit Testing beschrieben:
Die Prüfung auf Dichtigkeit kann nur von einer dafür ausgebildeten Person (siehe DGUV Grundsatz 312-190 „Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz“) durchgeführt werden.
Nach ISO 16975-3 wird zwischen einer qualitativen und einer quantitativen Dichtigkeitsüberprüfung unterschieden:
Die Ergebnisse basieren auf der subjektiven Wahrnehmung des Maskenträgers während der Prüfung. Dieser wird geschmacklich wahrnehmbaren Testsubstanzen innerhalb einer lokalen Atmosphäre (Aufsetzen einer Kopfhaube) ausgesetzt. Außerdem führt der Tragende eine Reihe von Bewegungen und Übungen aus, z.B. tiefes Einatmen, Drehen und Heben des Kopfes. Durch einfache Ja/Nein-Antworten wird somit für partikelfiltrierende Halbmasken, Viertel- und Halbmasken aller Art der Dichtsitz überprüft.
Bei diesem Prüfverfahren wird mittels eines Messgerätes, der Betrag der Undichtigkeit am Gesicht bestimmt. Bei Stoffen mit hohem Gefährdungspotential, z.B. akut toxische (Kategorie 1 und 2) oder CMR-Stoffe, empfiehlt sich diese Form des Fit Testings durchzuführen. Das Verfahren liefert objektive Ergebnisse, die auf genauen Messungen beruhen. Das Ergebnis der Prüfung ist der sogenannte Fit Faktor (Dichtsitzfaktor). Für jeden Maskentyp ist mindestens ein bestimmter Fit Faktor zu erreichen. Wird dieser nicht erreicht, muss für den geprüften Maskenträger ein anderes geeignetes Atemschutz-Modell gewählt werden.
Mehr Informationen und Videos zu den Testverfahren finden Sie hier.
Fit Testing für Atemschutzmasken muss ab sofort für jeden Mitarbeiter und alle verwendeten Atemschutzgeräte durchgeführt werden. Dies gilt auch für jedes Atemschutzgerät, dass ein Mitarbeiter im Lauf der Zeit neu in Gebrauch nimmt.
Darüber hinaus muss die Dichtsitzprüfung für bestehende Masken wiederholt werden, wenn sich folgende Veränderungen einstellen:
Der Atemschutz Fit Test verhindert:
Der Fit Test ist außerdem eine Möglichkeit, den Maskenträger regelmäßig im korrekten Anlegen und Gebrauch zu unterweisen. Auch falsches Handling kann die Dichtigkeit im Arbeitsgebrauch beeinflussen.
Unsere Fachberater sind ausgebildet nach DGUV 312-190 „Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz“ und führen den quantitativen Fit Test in Ihrem Unternehmen vor Ort durch – dabei prüfen und beraten wir immer herstellerneutral.
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