Kann mit Bart oder Brille eine Atemschutzmaske getragen werden?
Diese Frage stellen sich viele Atemschutzgeräteträger – und die Antwort ist klar geregelt: Ein dichter Abschluss der Atemschutzmaske ist bei Bartwuchs nicht möglich. Auch Brillen können den Dichtsitz beeinflussen. Für Bartträger und Brillenträger ist daher die Wahl des richtigen Atemschutzes entscheidend, um Sicherheit und Tragekomfort zu gewährleisten.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen:
Welf Behrens | Zertifizierter Berater für Atemschutz:
„Für Bartträger führt an Gebläseatemschutz kein Weg vorbei – andere Masken können den sicheren Dichtsitz nicht gewährleisten. Wir haben solche Systeme bereits bei zahlreichen Unternehmen eingeführt, wenn Mitarbeiter mit Bart oder Brille Atemschutzträger waren. Besonders bei Vorführungen erleben wir oft, wie positiv Anwender überrascht sind: Gebläseatemschutz bietet nicht nur den nötigen Schutz, sondern überzeugt auch durch hohen Tragekomfort und einfache Handhabung.“
Genau hier besteht das Problem beim Atemschutz für alle Bartträger: jegliche Form von Bart – egal ob 3-Tage-Bart, Schnurrbart oder Vollbart – verhindert einen zuverlässigen Dichtsitz von geschlossenen Atemschutzanschlüssen im Gesicht. Auch das Tragen von Brillen kann in einigen Fällen dazu führen, dass eine Atemschutzmaske nicht dicht sitzt.
Atemanschlüsse, die über eine Dichtlinie an Gesicht oder Hals verfügen, wie zum Beispiel Halb- oder Vollmasken, werden nach DGUV 112-190 (Quelle) als geschlossene Atemanschlüsse bezeichnet. Diese bieten nur zuverlässigen Schutz, wenn die Masken wirklich dicht anliegen und keine Leckage besteht, durch die Gefahrenstoffe in die Maske eindringen.
Eine Atemschutzmaske vermittelt oft das Gefühl von Sicherheit – auch mit Bart oder Brille. Doch bei der vorgeschriebenen Anpassungsüberprüfung (auch Fit Test genannt) zeigt sich: für alle Bartträger und manche Brillenträger sind geschlossene Atemschutzgeräte keine sichere Lösung.
Die DGUV schreibt vor, dass alle geschlossenen Atemanschlüsse, die als PSA getragen werden, für jeden Träger auf ihre Dichtigkeit geprüft werden müssen (siehe DGUV Regel 112 – 190). Mittels eines quantitativen oder qualitativem Fit Tests wird ermittelt, ob der eingesetzte Atemanschluss dicht sitzt. Ist dies nicht der Fall, muss eine andere Form von Atemschutz für diesen Träger gewählt werden.
Durchführung eines quantitativen Masken Fit Tests
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Ratgeber kostenlos herunterladenAufgrund der Dichtlinie im Gesicht bei den folgenden Atemanschlüssen, sind diese Masken für Bartträger nicht geeignet. Sie werden daher im Rahmen des Atemschutz Fit Tests nicht geprüft und als „Nicht bestanden“ dokumentiert:
Das bedeutet, dass keine Atemschutzmaske beim Tragen von Bart (egal ob 3-Tage-Bart, Schnurrbart oder Vollbart) eingesetzt werden darf, da kein ausreichender Schutz vor Gefahrenstoffen gewährleistet ist.
Auch für Brillenträger kann der Sitz der Atemschutzmaske zur Herausforderung werden.
Vor allem bei FFP-Masken und Halbmasken mit Filter kann eine Brille den korrekten Dichtsitz beeinträchtigen – zum Beispiel, wenn die Bügel auf der Dichtlinie aufliegen oder den Nasenbereich abheben. Bei Vollmasken ist der Einsatz einer normalen Brille grundsätzlich nicht zu empfehlen, da die Bügel den Dichtsitz stören würden.
Welche die Kombination von Atemschutz und Brille möglich ist, hängt also stark vom Maskentyp, der Passform und der Bauweise der Brille ab.
Sämtliche Formen von Atemschutz mit Gebläse, in Kombination mit Helm, Haube oder Atemschutzanzug sind für Bart- und Brillenträger geeignet.
Diese Form des Atemschutzes wird offener Atemanschluss genannt und funktioniert ohne Dichtsitz. Eine Gebläseeinheit führt die von Schadstoffen gereinigte Luft in das Kopfteil bzw. den Atemschutzanzug, so wird mittels Überdruckes immer ein Überangebot an Luft erzeugt, was ein Eindringen von Schadstoffen aus der Umgebung verhindert. In dem Kopfteil oder dem Anzug ist das Tragen von Bart unerheblich und hat keine Auswirkungen auf die Sicherheit.
Auch für Brillenträger gibt es viele geeignete Hauben und Helme, die von dem Tragen einer Brille nicht beeinflusst werden.
Für offene Atemschutzanschlüsse ist kein Atemschutz-Fit Test erforderlich.
Die Dräger X-plore Serie bietet zuverlässigen, gebläseunterstützten Atemschutz – speziell für den Einsatz bei Bart- und Brillenträgern in anspruchsvollen Arbeitsumgebungen. Zum Produktdatenblatt
Dräger Gebläsefiltergerät
Ihr Fachberater WELF BEHRENS steht Ihnen zur Seite.
Als zertifizierter Fachberater für PSA und geprüfter Fachberater für Atemschutz, PSAgA und Dräger Gasmesstechnik sowie Sachkundiger für Atemschutz Fit Test ist Welf Behrens unser Spezialist für jede Problemstellung. Besprechen Sie Ihre Fragen völlig unverbindlich.
Helme bieten einen effektiven mechanischen Kopfschutz und dennoch hohen Tragekomfort. Durch das integrierte Visier und das robuste Material des Helms ist dies die richtige Lösung für industrielle Einsatzgebiete. Je nach Modell und Material des Helms sowie der zugehörigen Gebläseeinheit, kann dieser Atemschutz auch für Tätigkeiten mit z.B. chemischen oder explosiven Gefahren eingesetzt werden. Ein Vorteil von Helmen ist, dass die Visiere in der Regel eine ausgezeichnete Sicht ermöglichen und nicht beschlagen. Ein weiterer Vorteil, ist die mögliche Kombination mit weiterer PSA wie Augen- oder Gehörschutz.
Hauben überzeugen mit ihrem sehr hohen Tragekomfort durch ihr geringes Gewicht und gleichzeitig vergleichsweise hoher Schutzstufe. Wenn keine schweren Arbeiten in industriellen Umgebungen ausgeführt werden, können Hauben in Kombination mit der entsprechenden Gebläseeinheit die richtige Wahl sein. Diese gibt es in unterschiedlichen Ausführungen und lassen auch Kombination mit weiterer PSA zu.
Neben der Einsatzmöglichkeit für Atemschutzgeräteträger mit Bart und Brille bietet Gebläseatemschutz weitere Vorteile, die möglicherweise darüber hinaus relevant für andere Mitarbeiter sind:
In besonders gefährlichen Umgebungen empfiehlt sich eine Kombination aus Gebläseatemschutz und Masken mit Dichtsitz, wie zum Beispiel bei Arbeiten mit Asbest. Kombiniert mit Halb- oder Vollmasken erreichen die Anschlüsse je nach Variante TM2 oder TM3 (TM=Turbomasks) ein Schutzniveau von 100 bzw. 500. Spezielle Atemschutzgebläse-Systeme bietet zum Beispiel 3M oder auch CleanSpace.
CleanSpace-Atemschutzsysteme kombinieren das Gebläsefiltergerät mit einer Halb- oder Vollmaske direkt am Kopf. Ergonomisch geformte Bügel und Stützen sorgen für besonders hohen Tragekomfort. Die neuen CleanSpace PRO und CleanSpace ULTRA-Geräte bestechen zudem noch mit besonderen technologischen Assests und digitalen Funktionen.
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Gebläseatemschutz kann auch mit Halb- oder Vollmasken anstelle von Helm oder Haube verwendet werden – für Bartträger kommt diese Variante aufgrund des Dichtsitzes nicht in Frage. Unter bestimmten Voraussetzungen können Träger mit Brille jedoch auch Partikelmasken, Halb- oder Vollmasken verwenden – egal ob mit oder ohne Gebläse.
Bei Partikel- und Halbmasken kommt es auf den Sitz der Maske im Gesicht an, welcher von Person zu Person sehr individuell ist. Einige Hersteller haben z.B. Partikelmasken entwickelt, die mit eingelassener Nasenklammer und Dichtpolster eine hohe Dichtigkeit an der Nase erzielen und somit eine Brille den Sitz nicht beeinflusst und ein Beschlagen der Brille verhindert.
Für Brillenträger gibt es spezielle Vollmasken, die eine spezielle Halterung für Maskenbrillen haben – die Fassungen passend zur Vollmaske werden von Herstellern wie z.B. Dräger oder 3M angeboten. Die Maskenbrille wird speziell für die bestimmte Vollmaske und den Maskenträger hergestellt. Dies übernimmt Ihr Optiker oder einer unserer Partner-Optiker.
Die Auswahl des richtigen Atemschutzes für Bartträger und Brillenträger hängt von mehreren Faktoren ab – vor allem vom Dichtsitz und der Gefährdung am Arbeitsplatz. Diese Punkte sollten Sie kennen:
| Atemschutzgerät | Mit Bart erlaubt? | Mit Brille erlaubt? |
|---|---|---|
| Partikelfiltrierende Halbmaske (FFP) | Nein | Ja (wenn Dichtsitz gegeben ist) |
| Halbmaske mit Filter | Nein | Ja (wenn Dichtsitz gegeben ist) |
| Vollmaske mit Filter | Nein | Ja (mit Maskenbrille) |
| Gebläseatemschutz mit Haube oder Helm | Ja | Ja |
| Gebläseatemschutz mit Maske | Nein | Ja (wenn Dichtsitz gegeben ist) |
| Isoliergeräte (z.B. mit Haube) | Ja | Ja |
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Kein Bart in der Dichtlinie – so lautet die klare Regel. Jeder Bartwuchs, der den Dichtsitz einer Halb- oder Vollmaske beeinträchtigt, macht den Einsatz dieser Maskentypen unzulässig. Das gilt für alle Bärte vom Drei-Tage-Bart über den Schnurrbart und bis hin zum Vollbart. Je nach Bartwuchs kann bereits ein nur „wenige Stunden-alter Bart“ Leckagen verursachen.
Nein – bei geschlossenen Atemschutzgeräten wird der Fit Test mit Bart in der Dichtlinie in der Regel nicht bestanden. Das zeigen auch zahlreiche Praxistests und die Vorgaben aller gängigen Normen und Hersteller.
Nur Atemschutzsysteme ohne Dichtlinie im Gesicht, wie z.B. gebläseunterstützte Hauben- oder Helmsysteme, sind für Bartträger geeignet. Diese Systeme arbeiten mit Überdruck und verhindern so das Eindringen von Gefahrstoffen.
Bei Maskentypen mit Dichtlinie (FFP-Masken, Halbmasken, Vollmasken): nein.
Bei gebläseunterstützten Systemen (Haube/Helm): ja – sie sind geprüft und zugelassen für den Einsatz bei Bartträgern.
Eine Maske mit Dichtlinie kann durch Bartwuchs nicht korrekt abdichten – das ist technisch ausgeschlossen. Nur gebläseunterstützte Systeme sorgen bei Bartträgern für den notwendigen Schutz.
Ja, aber nur wenn die Brille den Dichtsitz der Maske nicht beeinträchtigt. Bei Halb- und Vollmasken muss sichergestellt sein, dass die Bügel der Brille nicht auf der Dichtlinie aufliegen.
Eine Maskenbrille ist eine spezielle Halterung mit Korrektionsgläsern, die direkt in die Vollmaske eingesetzt wird. Sie verhindert, dass Bügel den Dichtsitz stören, und ist notwendig für alle Brillenträger, die Vollmasken verwenden.
Schutzbrillen dürfen nur dann mit Atemschutzmasken getragen werden, wenn sie die Passform der Maske nicht beeinträchtigen. Das gilt vor allem bei Kombinationsanwendungen mit FFP- oder Halbmasken. Viele Hersteller bieten passende Kombinationen an – wichtig ist hier ein Praxistest.
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