Anschlagpunkte und Anschlageinrichtungen sind ein entscheidender Bestandteil einer Absturzsicherung. Bei den unterschiedlichen Arten von Anschlageinrichtungen hängt die richtige Wahl von der entsprechenden Tätigkeit ab. Entscheidungskriterien sind zum Beispiel das notwendige Material der Verankerung und auch, ob der Anschlagpunkt permanent oder temporär installiert werden soll. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Arten von Sekuranten und Anschlageinrichtungssystemen und Beispiele zur Anwendung.
Was ist ein Anschlagpunkt in der Absturzsicherung?
Ein Anschlagpunkt ist eine definierte Befestigungseinrichtung, an der persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zum Beispiel nach EN 795 sicher befestigt werden kann. Mit Anschlageinrichtungen wird also die Absturzsicherungsausrüstung (Verbindungsmittel und Auffanggurt) an einer Konstruktion, z.B. Wände, Böden, Decken, Plattformen usw. befestigt oder verbunden. Anschlageinrichtungen müssen die bei einem Sturz auftretenden Kräfte zuverlässig aufnehmen und in die tragende Struktur ableiten. Anschlagpunkte können dauerhaft installiert oder temporär eingesetzt werden und sind zentraler Bestandteil jeder Absturzsicherung. Bei der Wahl der Anschlageinrichtung ist immer die Gefährdungsbeurteilung ausschlaggebend, nach der das gesamte System zur Absturzsicherung zusammengestellt wird.
Hinweis: Anschlagpunkte werden häufig auch als Sekuranten bezeichnet. Bei dem Begriff „Sekurant“ handelt es sich um eine Marke der Skylotec GmbH: “Securant” und wird in dem Zusammenhang oft gleichbedeutend verwendet.
Folgende Punkte müssen immer bei der Auswahl der Anschlagpunkte (bzw. “Sekuranten”) und des eventuellen Systems berücksichtigt werden:
Ein Anschlagpunkt für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss nach EN 795 so ausgelegt sein, dass er die bei einem Sturz auftretenden Kräfte sicher aufnehmen und in die tragende Struktur ableiten kann. Die Norm fordert für Einzelanschlagpunkte eine Mindestbelastbarkeit von 12 kN (Kilonewton) in jede vorgesehene Belastungsrichtung.
Das entspricht einer Kraft von rund 1.200 kg und stellt sicher, dass der Anschlagpunkt auch bei einem Sturzereignis zuverlässig hält.
Bei Mehrbenutzer- oder Systemlösungen gelten gesonderte Anforderungen — hier ist die jeweilige Herstellerangabe zu beachten.
Anschlagpunkte in der Absturzsicherung werden generell in ortsfest, dauerhaft angebracht, oder vorübergehend angebracht unterschieden:
Für die permanenten Anschlagpunkte sind vom Hersteller Nachweise durch Baumusterprüfungen in Anlehnung an die EN 795 oder DIN CEN/TS 16415 zu führen. Zusammen mit der Errichterbescheinigung bzw. Einbauerklärung ist dies wichtig für die Montage und Gewährleistung.
Permanente Anschlagpunkte sind zur dauerhaften Befestigung an Konstruktionen, Gebäuden, Anlagen oder Bereichen, die wiederkehrend betreten werden, vorgesehen. Dies können horizontale Bereiche wie Dächer sein, in denen Ringösen oder horizontale Führungen aus Metall, Stahl oder Aluminium zum Beispiel sehr einfach zu nutzen sind. Seil- und Schienensysteme finden sich häufig bei vertikalen Konstruktionen wie Leitern, Wände oder Säulen im Einsatz.
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Reinigungsarbeiten in der Höhe sind häufige Tätigkeiten für geplante oder ungeplante wiederkehrende Tätigkeiten. Für diese können sich permanente Anschlageinrichtungen daher besonders eignen.
Anschlagpunkte können je nach baulicher Gegebenheit und Einsatzzweck unterschiedlich ausgeführt sein:
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Nicht immer lassen die örtlichen Gegebenheiten die Installation permanenter Anschlageinrichtungen zu. Für einmalige oder ungeplante Tätigkeiten kann eine temporäre Lösung mit mobilen Anschlagpunkten auch wirtschaftlicher sein.
Mit Davit-Systemen, Schlaufen mit Bügelklemmen, Anschlagpunkten für Stahlträger oder Beton sind nur einige Varianten an mobilen Anschlagpunkten zu nennen, die zur Auswahl stehen. Alle vorübergehend angebrachten Anschlageinrichtungen können von einem Einsatzort zum nächsten transportiert werden.
Auf Baustellen kommen häufig temporäre Anschlagpunkte wie Klemmen zum Einsatz:
Die häufigsten Arbeitsunfälle durch Abstürze ereignen sich bei Arbeiten auf Dächern (Quelle: Statistik der Arbeitsunfälle 2009 – 2022 DGUV). Selbst bei geringer Neigung und Höhe besteht die Gefahr von Stürzen, so dass in der DGUV 201 – 056 alle wichtigen Voraussetzungen und Richtlinien für Anschlageinrichtungen für Arbeiten auf Dächern zusammengestellt wurden. Erfahren Sie mehr zur Auswahl von Anschlageinrichtungen für Flachdächer & Co.:
Welf Behrens | Geprüfter Fachberater für PSAgA :
„In der Praxis sehen wir oft, dass Anschlageinrichtungen falsch ausgewählt oder nicht fachgerecht montiert werden. Dabei ist die Auswahl kein Standardthema – sie muss immer zum Einsatzort, zur Belastung und zur geplanten Nutzung passen. Genau hier unterstützen wir unsere Kunden zusammen mit unseren Partnern, bevor es im Einsatz später kritisch wird.“
Die geltenden Normen und Vorschriften für Anschlagpunkte sind die EN 795 sowie die EN 353. Die EN 795:2012 legt fest, dass Anschlagpunkte zur Absturzsicherung mindestens eine Zugkraft von 12 kN in die Richtung des Absturzes aufweisen. Dementsprechend sollten auch nur Anschlagpunkte verwendet werden, die den Normen entsprechend zertifiziert sind.
Bei der Platzierung der Anschlageinrichtungen muss immer die lichte Höhe beachtet werden, damit die Anwender im Falle eines Sturzes nicht auf den Boden oder Hindernisse treffen – Mehr zum Fallfaktor und entsprechenden Gefahren finden Sie hier.
Dies umfasst Anschlageinrichtungen, die einen oder mehrere permanente Anschlagpunkt/e enthält und für deren Befestigung ein baulich verankertes Befestigungsmittel oder -element notwendig ist.
Montagevideo für den SKYLOTEC MOBILFIX Anschlagpunkt:
Für diese Art Anschlageinrichtung mit einem oder mehreren ortsfesten Anschlagpunkten, sind keine baulich verankerten Befestigungsmittel oder -elemente notwendig.
Diese beweglichen Anschlageinrichtungen sind vielseitig für Arbeiten über Kopf einsetzbar und für ein oder zwei Anwender geeignet. Von vorkonfigurierten Anschlageinrichtungen, über modulare Auslegersysteme für große Maschinen und Komponenten bis hin zu A-Rahmensystemen bietet 3M Fall Protection eine breite Auswahl für Anschlageinrichtungen nach EN 795 B.
FlexiGuard DetailsMit dem Anschlaghaken in Verbindung mit einer Teleskopstange kann ein Sicherungsseil in bis zu 8 m Höhe über dem Benutzer angeschlagen werden, um den Aufstieg an einem Turm oder an das Ende eines Masts zu ermöglichen. Diese praktische Kombination bietet eine sichere Möglichkeit zum Anschlagen einer Absturzsicherung an einer Überkopfposition außerhalb der normalen Reichweite.
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Flexible horizontale Führungen beinhalten Seilführungen aus Stahl oder synthetischen Fasern zum Bewegen auf horizontalen Ebenen. Die flexiblen Führungen dieser Anschlageinrichtungen, weichen um maximal 15° zur Horizontalen ab – gemessen zwischen End- und Zwischenverankerung an jeder Stelle entlang ihrer Länge.
Ein Vorteil von horizontalen Führungssystemen (nach EN 795 C und EN 795 D) ist, dass sich die Anwender frei und ohne Umhängen an den Zwischenankern und Kurvenelementen bewegen können. Laut DGUV 112-198 ist eine Anschlageinrichtung mit flexibler Führung und beweglichen Anschlagpunkten, die Zwischenanker überfahren können, Einrichtungen gegenüber vorzuziehen, bei denen das Verbindungselement bei Feldwechsel zu lösen ist.
Das Seilsicherungssystem SKYLINE 2.0 ermöglicht flexible Absturzsicherung auf langen Strecken und in verschiedenen Einsatzbereichen:
Neben fest montierten permanenten horizontalen Sicherungssystemen nach EN 795 C gibt es alternativ auch mobile Anschlageinrichtungen dieser Kategorie für kurzfristige Einsätze. Gerne zeigen wir Ihnen geeignete Möglichkeiten
Anschlageinrichtungen mit einer festen Führung mittels einer Schiene, dürfen um höchsten 15° zur Horizontalen abweichen (gemessen zwischen End- und Zwischenverankerung an jeder beliebigen Stelle entlang ihrer Länge).
Im Unterschied zu Sekuranten-Systemen nach EN 795 E bestehen diese Anschlageinrichtungen aus fest verbauten Metallschienen aus Stahl oder Aluminium), an denen ein Läufer entlang gleitet. Sie können sowohl in der Horizontalen als auch der Vertikalen oder für Über-Kopf-Arbeiten zum Einsatz gebracht werden. Somit können sich Anwender z.B. an Fassaden oder auf Dächern im Rahmen des Systems frei bewegen.
Wichtige Information zu den Zulassungen von Anschlageinrichtungen der Typen A, C und D:
Seit Ende 2015 unterliegen Anschlageinrichtungen in Europa nicht mehr der PSA-Richtlinie, wodurch die Norm DIN EN 795 für Anschlageinrichtungen der Typen A, C und D ihre Gültigkeit verloren hat. Folglich haben diese Anschlageinrichtungen keine Zulassung mehr. In Deutschland ist für Anschlageinrichtungen der Typen A, C und D eine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erforderlich. Ohne eine solche Zulassung kann die Installation nur mit einer Zustimmung im Einzelfall erfolgen.
Diese Art Anschlagsystem ist zugelassen für die Verwendung auf Flächen mit einer Neigung von höchstens 5° zur Horizontalen. Dabei beruht deren Funktion ausschließlich auf ihrem Gewicht und der Reibung zwischen der Anschlageinrichtung und der Fläche.
Diese Anschlageinrichtungen sind ideal für temporäre oder vorübergehende Absturzsicherungen und bieten einen sicheren Verankerungspunkt für Einzelpersonen, die z.B. auf Flachdächern oder Dächern mit einer Neigung von bis zu fünf Grad arbeiten.
Die 3M™ DBI-SALA® freistehende Gegengewichtsverankerung für Dachflächenermöglicht sichere Anschlagpunkte auf Flachdächern und geneigten Dachflächen:
Gerne beraten wir Sie dazu persönlich.
Ob im Hochregallager, Telekommunikationsmasten oder auf Offshore-Anlagen – täglich steigen Menschen auf Leitern in gefährlicher Höhe und müssen sich durch vertikale Sicherungssysteme vor Abstürzen schützen.
Vertikale Steigschutzsysteme nach EN 353-1 sind in der Regel fest verbaut und eignen sich daher für regelmäßige Arbeiten z.B. im Telekommunikations- oder Energiesektor. Sogenannte Läufer gleiten entlang einer Führungsschiene oder eines Führungsseils und fungieren als sogenanntes mitlaufendes Auffanggerät. Geräte nach EN 353-2 beziehen sich auf flexible vertikale Sicherungssysteme mit Seilen als synthetischen Material.
Beide Anschlagsysteme ermöglichen den Anwendern ein bequemes Auf- und Absteigen, bei dem im Falle eines Sturzes das Auffanggerät arretiert.
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Sind die passenden Anschlagpunkte sowie weitere Absturzsicherungssystembestandteile gewählt, besteht nach DGUV Regel 112-198 und 112-199 die Pflicht:
Neben Anschlagpunkten besteht die Schutzausrüstung gegen Absturz aus weiteren Komponenten (dem sogenannten ABC DEF der Absturzsicherung). Auf diesen Seiten haben wir alle wichtigen Punkte zur Auswahl zusammengestellt:
Anschlageinrichtungen müssen zur jeweiligen Anwendung, zum Bauwerk und zum Schutzkonzept passen. Diese Punkte sind bei der Auswahl, Planung und Nutzung entscheidend:
Ein Anschlagpunkt ist eine definierte Befestigungseinrichtung, an der persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sicher befestigt werden kann. Er muss die beim Sturz auftretenden Kräfte aufnehmen und zuverlässig in die tragende Struktur ableiten.
Der Begriff Sekurant wird häufig synonym für Anschlagpunkt verwendet. In der Praxis bezeichnet man damit oft dauerhaft installierte Einzelanschlagpunkte – zum Beispiel auf Flachdächern oder an Gebäuden. Bei „Sekurant“ handelt es sich um eine Marke der Skylotec GmbH: “Securant” und wird daher in dem Zusammenhang oft gleichbedeutend verwendet.
Für Anschlagpunkte gelten verschiedene Normen und Regelwerke, die systematisch ergänzt werden:
Weitere Regelwerke, die ergänzend relevant sind:
Einzelanschlagpunkte müssen mindestens 12 kN (Kilonewton) Belastung in jede vorgesehene Richtung aufnehmen können — so schreibt es die EN 795:2012 vor.
Anschlagpunkte lassen sich grob in verschiedene Kategorien einteilen – je nach Einbauart und Einsatzzweck:
Der Abstand richtet sich nach dem geplanten Einsatz und den Herstellerangaben. Bei Seilsicherungssystemen oder mehreren Einzelanschlagpunkten auf Flachdächern empfiehlt die DGUV Information 201‑056, einen Mindestabstand von 2,5 m zur Absturzkante einzuhalten.
Anschlagmittel wie Schlingen, Seile oder Ketten – üblicherweise für Hebeprozesse – dürfen im Kontext der Absturzsicherung nur verwendet werden, wenn sie ausdrücklich vom Hersteller als Anschlagpunkt nach EN 795 Typ B freigegeben sind. Andernfalls erfüllen sie nicht die Anforderungen hinsichtlich Festigkeit, Kennzeichnung und Einsatzsicherheit.
Nein. Kranhaken sind nicht als Anschlagpunkt für PSAgA zugelassen. Sie erfüllen weder die Anforderungen der EN 795 noch gewährleisten sie die sichere Ableitung der Kräfte im Absturzfall.
Ja. Anschlageinrichtungen müssen mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person geprüft und dokumentiert werden — das fordert u.a. die DGUV Regel 112-198/199.
Nur dafür qualifizierte und befähigte Personen dürfen Anschlagpunkte installieren und prüfen. Für die Prüfung ist Sachkunde nach DGUV erforderlich.
Mehr dazu finden Sie auf der Seite Prüfung PSAgA.
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