Sicherheit bei Arbeiten in der Höhe beginnt mit einem soliden Verständnis der Risikoprävention und dem Einsatz zuverlässiger Sicherungssysteme. Rund ein Viertel aller Absturzunfälle ereignen sich auf Dächern oder bei Durchbrüchen durch Lichtkuppeln – daher fassen wir hier die wesentlichen Punkte zur Auswahl, Platzierung und Nutzung von Anschlagsystemen bei Dach-Arbeiten zusammen.
Vorschiften für Anschlagpunkte
In der DGUV Regel 112-198, TRBS 2121 und DGUV Regel 112-199 finden sich Vorschriften und Empfehlungen zur Absturzsicherung und Rettungskonzept, die DGUV Information 201-056 bietet detaillierte Leitfäden und Anforderungen an die Auswahl, Nutzung, Montage und Prüfung von Anschlagpunkten und Absturzsicherungssysteme für Dach-Arbeiten. Unsere Empfehlungen und Beratungen zu Anschlagpunkten richten sich in Abstimmung mit den Herstellern immer nach dem aktuellen Stand der Technik.
Ist Absturzsicherung auf einem Dach Pflicht?
Auf Dächern mit einer Absturzhöhe von mehr als 1 m ist eine Absturzsicherung vorgeschrieben – idealerweise als kollektive Schutzmaßnahme, z.B. mittels Geländer oder Randsicherung. Kann dies nicht umgesetzt werden oder reichen sie nicht aus – besonders auf Flachdächern mit ≤ 22,5° Neigung und bis zu 3 m Absturzhöhe – sind geeignete Anschlageinrichtungen in Verbindung mit weiterer PSAgA zulässig.
(Quelle: DGUV Vorschrift 38 §9 Absturz )
Hinweis: Anschlagpunkte werden häufig auch als Sekuranten bezeichnet. Bei dem Begriff „Sekurant“ handelt es sich um eine Marke der Skylotec GmbH: “Securant” und wird in dem Zusammenhang oft gleichbedeutend verwendet.
Sie wissen noch nicht, welches die richtigen Anschlagsysteme für Ihre Tätigkeit auf Dächern die Richtigen sind? Rechtliche Bestimmungen können komplex sein – kürzen Sie Ihre Suche ab, wir übernehmen das für Sie.
Unsere Experten für Absturzsicherung helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter.
Grundsätzlich ist das gesamte Dach ein Gefahrenbereich, da ein Durchbruch durch eine Dachfläche unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. In einem absturzgefährdeten Bereich hält sich jemand auf, wenn er sich innerhalb von bis zu 2,0 m zu einer Absturzkante aufhält. Das kann der Dachrand sein oder aber Dachöffnungen.
Wer sich innerhalb des absturzgefährdeten Bereichs auf Dächern aufhält, ist verpflichtet PSA gegen Absturz inkl. geeigneter Anschlagpunkte zu verwenden – insofern kein Kollektivschutz eingesetzt werden kann, der immer Vorrang vor PSAgA hat.
Ein Rückhaltesystem verhindert, dass die Person die Absturzkante überhaupt erreicht. Somit ist der Einsatz eines Rückhaltesystems dem eines Auffangsystems vorzuziehen.
Das Verbindungsmittel kann durch einen Seilkürzer von der Länge her so eingestellt werden, dass der Bereich der Absturzgefahr nicht erreicht werden kann. Ein Rückhaltesystem besteht desweiteren aus:
Gerne beraten wir Sie vor Ort bei Ihnen, um die beste Lösung für Sie zu empfehlen und anzubieten. Sprechen Sie uns einfach an.
Diese Anschlageinrichtungen sind ideal für temporäre oder vorübergehende Absturzsicherungen und bieten einen sicheren Verankerungspunkt für Einzelpersonen, die z.B. auf Flachdächern oder Dächern mit einer Neigung von bis zu fünf Grad arbeiten.
Die 3M™ DBI-SALA® freistehende Gegengewichtsverankerung für Dachflächen ist unkompliziert zu installieren und bietet gleichzeitig außergewöhnliche Festigkeit und Langlebigkeit während der Arbeit. Sie ist für die Verwendung auf Holz-, Beton- oder Bitumenoberflächen geeignet. Das freistehende System kann auf Flachdächern oder Dächern mit einer Neigung von bis zu 5° installiert werden und ist für verschiedene Oberflächen wie Beton, Kunststoff- und Bitumendecken sowie gesandeten Asphalt und Splitt-Asphalt zugelassen. Sprechen Sie uns bei Bedarf gerne an.
Bestimmte Arbeiten erfordern es, dass an der Absturzkante gearbeitet wird, ein Rückhaltesystem würde dies verhindern. In diesen Fällen ist ein Auffangsystem zu verwenden, zum Beispiel bestehend aus:
Ein Auffangsystem kann anstelle eines Falldämpfers auch mit einem Höhensicherungsgerät verwendet werden. Alternativ zum gezeigten Einzelanschlagpunkt sind für viele Tätigkeiten auf Dächern horizontale Anschlageinrichtungen mit mitlaufenden Auffanggeräten besser geeignet.
Welf Behrens | Geprüfter Fachberater für PSAgA :
„Die größte Herausforderung ist oft die richtige Planung des Anschlagpunktes. Wer die richtige Lage nicht sorgfältig durchdenkt, riskiert Pendelstürze oder den Aufprall auf Hindernisse. Die lichte Höhe wird in der Praxis häufig unterschätzt – dabei entscheidet genau sie, ob der Anwender im Ernstfall sicher abgefangen wird.“ Details zu Sturzfaktor und lichter Höhe.
Die folgenden Empfehlungen richten sich nach den Vorgaben der DGUV und beziehen sich auf Anschlagpunkte für Flachdächer und Dächer mit einer Neigung von bis zu 15°.
Die beispielhafte Grafik zeigt, dass die Anschlagpunkte einen Abstand von 2,50 m (Vorgabe DGUV 201-056) zur Absturzkante haben und sich einem Abstand von max. 7,50 m wiederholen.
Die Nachteile bei dieser Variante mit Einzelanschlagpunkten auf Dächern sind:
Die Verwendung von horizontalen Sicherungssystemen nach EN 795 C (Seilsystem) oder EN 795 D (Schienensystem) ist dem mit Einzelanschlagpunkten zu bevorzugen und kann auf Flachdächern und allen Dächern mit einer Neigung von bis zu 15° verwendet werden.
Mit dieser Systemanordnung kann mittels Rückhaltesystem fast das komplette Dach erreicht werden, nur einer kleiner Teil müsste noch mittels Auffangsystem abgedeckt werden. Durch den Einsatz mitlaufender Sicherungsgeräte entfällt in jedem Fall das aufwändige Wechseln der Anschlagpunkte.
Achtung: Es gelten erweiterte Anforderungen an den Abstand zwischen Anschlageinrichtung und Absturzkante für Dächer mit mehr als 17 m Höhe sowie für Gebiete, in denen Schnee vom Dach geräumt werden muss. Sprechen Sie uns gerne an, sollte dies auf Ihr Vorhaben zutreffen.
Das Seilsicherungssystem SKYLINE 2.0 bietet flexible und sichere Lösungen für die Absturzsicherung auf großen Flächen und in unterschiedlichen Einsatzbereichen. Es wurde für den gleichzeitigen Einsatz mehrerer Personen konzipiert und ermöglicht unterbrechungsfreies Arbeiten auch auf langen Distanzen.
Download Datenblatt SKYLINE 2.0 (Stand: 18.07.25)
Beratung zum System
Das Schienensicherungssystem UniRail™ von 3M™ DBI-SALA® kombiniert funktionale Sicherheit mit durchdachtem Design – speziell für die horizontale Absturzsicherung auf Dächern und anspruchsvollen Strukturen.
Das UniRail Schienensystem ist ideal für eine Vielzahl von Dachtypen geeignet und wurde bereits in zahlreichen anspruchsvollen Projekten weltweit eingesetzt. Es bietet eine robuste und zuverlässige Lösung für die Absturzsicherung, die unter normalen Arbeitsbedingungen nicht durchbiegt und damit eine sichere Arbeitsumgebung für mehrere Nutzer gleichzeitig schafft.
Das 3M™ DBI-SALA® Schienensystem erfüllt die höchsten internationalen Sicherheitsstandards, einschließlich EN 795:2012, TS 16415:2013, BS8610:2017 Typ D1, D2, D3, und ist konform mit OSHA 1926.502 sowie AS/NZS 1891.2. Zudem erfüllt es die deutsche allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) Z-14.9-841 für den Einsatz mit bis zu vier Anwendern.
Sie wissen noch nicht, welches das richtige Anschlagsystem für Ihre Tätigkeit auf Dächern die Richtigen sind? Rechtliche Bestimmungen können komplex sein – kürzen Sie Ihre Suche ab, wir übernehmen das für Sie.
Unsere Experten für Absturzsicherung helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter.
Diese Prozesse sind umfassend in den DGUV Vorschriften 112-198 und 112-199 und Information 201-056, geregelt. Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Aspekte zusammen, die bei der Montage und Prüfung von Anschlagpunkten für Dach-Arbeiten zu berücksichtigen sind:
Montage durch Fachpersonal:
Planung und Auswahl der Anschlageinrichtungen:
Dokumentation und Kennzeichnung:
Integration in die bauliche Struktur:
Bei Arbeiten auf Dächern ist die Wahl des richtigen Anschlagsystems und die sorgfältige Planung entscheidend. Diese Punkte sollten Sie kennen:
Die Planung der Anschlageinrichtung muss Pendelstürze, lichte Höhe und den Verlauf des Sicherungssystems berücksichtigen – das ist entscheidend für den sicheren Einsatz.
Steildächer (ab 22,5° Neigung) erfordern meist spezielle Schutzmaßnahmen wie Dachfanggerüste oder Seilsicherungssysteme.
Alle Systeme müssen regelmäßig geprüft werden und dürfen nur von befähigten Personen installiert und kontrolliert werden.
Absturzsicherung ist ab 2 m Absturzhöhe vorgeschrieben – bei besonderen Gefährdungen auch schon darunter.
Rückhaltesysteme verhindern den Zugang zur Absturzkante und gelten als bevorzugte PSA-Lösung, wenn eine technische Sicherung nicht möglich ist.
Auffangsysteme dienen dazu, einen Absturz sicher abzufangen – sie dürfen nur eingesetzt werden, wenn Rückhaltesysteme nicht ausreichen.
Anschlageinrichtungen müssen nach EN 795 geprüft sein und – bei fester Installation – die bauaufsichtliche Zulassung (abZ) erfüllen.
Ein Anschlagpunkt auf dem Dach ist eine Sicherheitseinrichtung, die als fester oder mobiler Verankerungspunkt dient. Er wird verwendet, um persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) sicher zu befestigen und so einen Absturz zu verhindern oder die Folgen eines Absturzes zu minimieren.
Flachdächer bieten oft keine natürlichen Schutzbarrieren gegen Abstürze, wodurch die Gefahr eines Sturzes vom Dach erhöht wird. Anschlagsysteme bieten hier einen sicheren Ankerpunkt für Schutzausrüstungen und sind somit essenziell für die Sicherheit von Personen, die auf Flachdächern arbeiten.
Die Auswahl des richtigen Systems hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Art der Dacharbeiten, die Dachkonstruktion, die Anzahl der Nutzer, die gleichzeitig gesichert werden müssen, und die spezifischen Risiken der Arbeitsumgebung. Eine professionelle Risikobewertung und Beratung durch Experten sind hierfür unerlässlich.
Absturzsicherungssysteme müssen in der Regel mindestens einmal jährlich durch eine fachkundige Person geprüft werden. Je nach Betriebsbedingungen und Vorgaben des Herstellers können auch häufigere Prüfungen erforderlich sein.
Bei der Montage muss sichergestellt werden, dass die Anschlageinrichtungen fest und dauerhaft mit der tragenden Struktur verbunden sind und die auftretenden Kräfte im Falle eines Absturzes sicher aufnehmen können. Zudem muss die Montage stets von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.
Grundsätzlich ja, aber die spezifischen Eigenschaften des Daches (Material, Neigung, Struktur) müssen bei der Auswahl und Installation der Anschlageinrichtungen berücksichtigt werden. Für besondere Dachtypen oder -konstruktionen können spezialisierte Lösungen erforderlich sein. So wird z.B. bei Satteldächern der Einsatz von Sicherungshaken als Anschlagpunk empfohlen.
Sobald auf einem Dach oder Flachdach Tätigkeiten ausgeführt werden, gilt ab einer Absturzhöhe von 2 m eine Pflicht zur Absturzsicherung – bei besonderen Gefährdungen (z.B. rutschige Oberflächen, Witterungseinflüsse) auch schon darunter. Das schreibt die DGUV Vorschrift 38 §9 vor.
Technische Schutzmaßnahmen (z.B. Geländer) haben dabei Vorrang. Ist das nicht möglich, dürfen Anschlageinrichtungen mit PSAgA eingesetzt werden.
Für die Absturzsicherung auf Dächern gelten mehrere Regelwerke:
Bei Schrägdächern (Dachneigung > 22,5°) kommen überwiegend temporäre Dachschutzsysteme, Dachfanggerüste oder Seilsicherungssysteme mit Anschlageinrichtungen zum Einsatz. Je nach Dachneigung, Arbeitsbereich und Zugang muss entschieden werden, ob kollektive Schutzmaßnahmen oder PSAgA eingesetzt werden – dabei ist immer die Gefährdungsbeurteilung maßgeblich.
Unabhängig von der Dachneigung gilt die Sicherungspflicht grundsätzlich ab 2 m Absturzhöhe. Bei Dächern mit einer Neigung über 22,5° werden in der Regel zusätzliche Anforderungen gestellt, da die Rutsch- und Sturzgefahr steigt. Hier kommen häufig spezielle Dachfangsysteme oder Absturzsicherungen nach DGUV Information 201-056 zum Einsatz.
Nach DGUV und TRBS ist bei Arbeiten bis zu 2 m Abstand zur Dachkante in der Regel keine zusätzliche Absturzsicherung erforderlich – vorausgesetzt, es liegt keine besondere Gefährdung vor. Bei weniger als 2 m zur Absturzkante muss eine Sicherung (z.B. Anschlageinrichtung oder Geländer) vorhanden sein. Diese sogenannte „2-Meter-Regel“ gilt nicht bei Dachneigungen über 22,5° oder besonderen Gefährdungen.
Geländer und andere kollektive Absturzsicherungen müssen laut DIN EN 13374 je nach Gefährdungsklasse eine Mindesthöhe von 1,0 m bis 1,2 m aufweisen. Für Dacharbeiten auf Flachdächern beträgt die empfohlene Mindesthöhe der Absturzsicherung 1,0 m.
Bei Steil- und Schrägdächern gelten zusätzliche Anforderungen, abhängig vom eingesetzten System und der Dachneigung.
Für Dachdecker gelten die allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DGUV Vorschrift 38. Sie verpflichtet Dachdecker dazu, bei Arbeiten auf Dächern ab 2 m Absturzhöhe geeignete Absturzsicherungen einzusetzen – bei besonderen Gefährdungen auch darunter. Der Einsatz von PSAgA, Anschlageinrichtungen oder kollektiven Schutzmaßnahmen ist für gewerbliche Dacharbeiten damit verpflichtend.
Unternehmen jeder Größe, aus jeder Branche – national und international – arbeiten sicher mit der von uns ausgewählten und gelieferten PSA. Mit unserem intelligenten Beschaffungsmanagement sind auch Geschäftsabläufe unserer Kunden gesichert.
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Wir beraten Sie bei der richtigen Auswahl von Sekuranten für Dach-Arbeiten und stellen Ihr richtiges Absturzsicherungssystem zusammen.
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