Benutzungsdauer
Die Benutzungsdauer von persönlichen Schutzausrüstungen zum
Halten und Retten ist von den jeweiligen Einsatzbedingungen
abhängig; die Angaben der Gebrauchsanleitung sind zu
beachten. |
Der Unternehmer
hat persönliche Schutzausrüstungen zum Halten und Retten
entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen
Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate,
auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen
prüfen zu lassen. |