Information zu Schutzbrillen nach EN
166;
Auszug aus den Unfallverhütungsvorschriften
VBG §4:
(1) "Ist es durch betriebstechnische Maßnahmen nicht
ausgeschlossen, dass die Versicherten Unfall- oder
Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, so hat der Unternehmer
geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu
stellen und diese in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Der
Unternehmer hat insbesondere zur Verfügung zu stellen: Augen-
oder Gesichtsschutz, wenn mit Augen- oder Gesichtsverletzungen
durch wegfliegende Teile, Verspritzen von Flüssigkeiten oder
durch gefährliche Strahlung zu rechnen ist."
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Einteilung gemäß europäischer Normung:
DIN EN 166: gesamter persönlicher Augenschutz allg.
DIN EN 169: Filter für Schweißarbeiten
DIN EN 170 + 1836 Ultraviolett-Filter
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klare Sichtscheibe: Schützt vor
UV-Licht, geeignet z.B. zum Schutz gegen Schleifpartikel, bietet
besonders scharfe Durchsicht
gelbe Sichtscheibe: absorbiert ultraviolettes Licht, wo
scharfes Sehen und Kontrast erforderlich ist, gut geeignet für
Außenarbeiten bei Dämmerung oder im Halbdunkel oder an nebligen
Tagen (nicht zum Autofahren)
graue Sichtscheibe: reduziert Blendung und grelles Licht,
bietet gute Farberkennung (wichtig für städtische Arbeitnehmer
und Streckenposten) |
Mechanische Gefahren: Staub, Stoß, feste Partikel
Thermische Gefahren: Heiße Flüssigkeiten, Spritzer von
Geschmolzenem, Flammen
Chemische oder biologische Gefahren: Säurespritzer,
Lösungen, Alkalien, infiziertes Blut
Gefahren durch Strahlung: Ultraviolett, Infrarot,
sichtbares Licht, Laser
Gefahren durch Elektrizität: direkter Kontakt, Lichtbögen
durch Kurzschluss |