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Vorschriften / Normen / Kennzeichen |
Die
Unfallverhütungsvorschrift (VSG 1.1 § 14) schreibt
folgendes vor:
Der Unternehmer hat geeignete persönliche
Schutzausrüstung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen,
wenn die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz nicht durch technische oder organisatorische
Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.
Die Arbeitnehmer haben die persönliche
Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu benutzen, sich von
deren ordnungsgemäßem Zustand zu überzeugen und erkannte
Mängel sofort zu melden.
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Handschutz
Auswahlkriterien:
Mechanische Gefährdungen nach DIN EN 388
Schutz der Hände vor Verletzungen durch Schnitte,
Splitter, Stiche und Abrieb
Chemische Gefährdungen nach DIN EN 374-1
Schutz vor verschiedenen Chemikalien
Thermische Gefährdungen nach DIN EN 407
Schutz der Hände vor Schweißperlen oder Hitzeeinwirkung die
zu Verbrennungen führen kann
Weitere Auswahlkriterien sind Rohmaterial, Bewegungsfreiheit
und gutes Tastempfinden. |
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Anwendungshinweise / Hintergrundinformationen |
Rohmaterialien
für Handschuhe:
Leder: Naturlatex/Gummi:
Einsatz gegen mechanische Risiken
Naturlatex/Gummi:
hervorragende Elastizität und Reißfestigkeit. Gute
Beständigkeit gegenüber zahlreichen Chemikalien.
Anwendungseinschränkung: Kontakt mit Ölen, Fetten und
Kohlenwasserstoffderivaten
Neopren/Chloropren:
vielfältige chemische Beständigkeit: Säuren,
alipathische Lösungsmittel |
Nitril:
sehr gute Abrieb- und Durchstichfestigkeit, sehr gute
Beständigkeit gegenüber Kohlenwasserstoffderivaten sowie
Ölen und Fetten
Strickhandschuhe aus technischen Materialien:
für den Bereich Schnitt- u. Hitzeschutz (z.B. Dyneema,
KEVLAR®) |