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Vorschriften / Normen / Kennzeichen |
Europäische
Normung nach DIN EN 344 bis DIN EN 347 bzw. 20344 bis 20347
Der Bereich Fußschutz wird in den Normen DIN EN 344 bis DIN
EN 347 geregelt. In ihnen werden erstmals Schuhe mit
unterschiedlichen Schutzstufen auch unterschiedlich benannt.
Damit entfällt der bisher verwendete Oberbegriff
„Schutzschuhe". Je nach eingebauter oder fehlender
Zehenkappe wird unterschieden in:
1. Grundanforderungen und Prüfverfahren nach
DIN EN 344 bzw. 20344 an Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe für
den gewerblichen Gebrauch.
2. Sicherheitsschuhe nach DIN EN 345 bzw. 20345 mit
Zehenkappe für hohe Belastungen, deren Schutzwirkung mit
einer Energie von 200 Joule geprüft wird (Kurzbezeichnung
S).
3. Schutzschuhe nach DIN EN 346 bzw. 20346 mit
Zehenkappe für hohe Belastungen, deren Schutzwirkung mit
einer Energie von 100 Joule geprüft wird (Kurzbezeichnung
P).
4. Berufsschuhe nach DIN EN 347 bzw. 20347 ohne
Zehenkappe. Wenn eine Kappe vorhanden ist, werden keine
Anforderungen an sie gestellt (Kurzbezeichnung 0).
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Kurzzeichen für
Schuhwerk-Verwendungsbereiche
S1 EN 345 bzw. 20345 mit Stahlkappe bzw. Kunststoffkappe
oder Alu-Kappe - für Bereiche, in denen die Einwirkung von
Feuchtigkeit nicht zu erwarten ist, geschlossener
Fersenbereich, Antistatik und
Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
S1P EN 345 bzw. 20345 wie S1 jedoch zusätzlich mit
durchtrittsicherer Zwischensohle (nur für Trockenbereiche)
S2 EN 345 bzw. 20345 mit Stahlkappe bzw.
Kunststoffkappe oder Alu-Kappe - wie S1 und zusätzlich für
Bereiche, in denen zusätzlich die Entwicklung von Nässe zu
erwarten ist
S3 EN 345 bzw. 20345 mit Stahlkappe bzw.
Kunststoffkappe oder Alu-Kappe und durchtrittsicherer
Zwischensohle - für Bereiche wie S2, also Feuchtigkeit ist
zu erwarten und zusätzlich die Gefahr des Eintretens von
spitzen und scharfen Gegenständen, insbesondere in der
Bauwirtschaft sowie in der Steine-Erden Industrie
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Anwendungshinweise / Hintergrundinformationen |
| Wenn mit
Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, herabfallende oder
herunterrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze
oder scharfe Gegenstände oder durch heiße Stoffe, heiße oder
ätzende Flüssigkeiten zu rechnen ist, sind Sicherheitsschuhe
vom Unternehmer zur Verfügung zu stellen und von den
Beschäftigten zu benutzen. |
Der Einsatz der
jeweiligen Schuhe richtet sich nach Art der Gefährdung. Bei
allen Schuhen können Zusatzanforderungen erforderlich werden
(z.B. Anforderung an die Wärme- oder Kälteisolierung,
Durchtrittsicherheit oder den elektrischen
Durchgangswiderstand). Diese Schuhe sind dann entsprechend
zu kennzeichnen. |
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