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Fußschutz

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Vorschriften / Normen / Kennzeichen
Europäische Normung nach DIN EN 344 bis DIN EN 347 bzw. 20344 bis 20347

Der Bereich Fußschutz wird in den Normen DIN EN 344 bis DIN EN 347 geregelt. In ihnen werden erstmals Schuhe mit unterschiedlichen Schutzstufen auch unterschiedlich benannt. Damit entfällt der bisher verwendete Oberbegriff „Schutzschuhe". Je nach eingebauter oder fehlender Zehenkappe wird unterschieden in:

1. Grundanforderungen und Prüfverfahren nach
DIN EN 344 bzw. 20344 an Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe für den gewerblichen Gebrauch.

2. Sicherheitsschuhe nach DIN EN 345 bzw. 20345 mit Zehenkappe für hohe Belastungen, deren Schutzwirkung mit einer Energie von 200 Joule geprüft wird (Kurzbezeichnung S).

3. Schutzschuhe nach DIN EN 346 bzw. 20346 mit Zehenkappe für hohe Belastungen, deren Schutzwirkung mit einer Energie von 100 Joule geprüft wird (Kurzbezeichnung P).

4. Berufsschuhe nach DIN EN 347 bzw. 20347 ohne Zehenkappe. Wenn eine Kappe vorhanden ist, werden keine Anforderungen an sie gestellt (Kurzbezeichnung 0).
 
Kurzzeichen für Schuhwerk-Verwendungsbereiche


S1 EN 345 bzw. 20345
mit Stahlkappe bzw. Kunststoffkappe oder Alu-Kappe - für Bereiche, in denen die Einwirkung von Feuchtigkeit nicht zu erwarten ist, geschlossener Fersenbereich, Antistatik und
Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

S1P EN 345 bzw. 20345 wie S1 jedoch zusätzlich mit durchtrittsicherer Zwischensohle (nur für Trockenbereiche)

S2 EN 345 bzw. 20345 mit Stahlkappe bzw. Kunststoffkappe oder Alu-Kappe - wie S1 und zusätzlich für Bereiche, in denen zusätzlich die Entwicklung von Nässe zu erwarten ist

S3 EN 345 bzw. 20345 mit Stahlkappe bzw. Kunststoffkappe oder Alu-Kappe und durchtrittsicherer Zwischensohle - für Bereiche wie S2, also Feuchtigkeit ist zu erwarten und zusätzlich die Gefahr des Eintretens von spitzen und scharfen Gegenständen, insbesondere in der Bauwirtschaft sowie in der Steine-Erden Industrie
 
Anwendungshinweise / Hintergrundinformationen
Wenn mit Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, herabfallende oder herunterrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze oder scharfe Gegenstände oder durch heiße Stoffe, heiße oder ätzende Flüssigkeiten zu rechnen ist, sind Sicherheitsschuhe vom Unternehmer zur Verfügung zu stellen und von den Beschäftigten zu benutzen. Der Einsatz der jeweiligen Schuhe richtet sich nach Art der Gefährdung. Bei allen Schuhen können Zusatzanforderungen erforderlich werden (z.B. Anforderung an die Wärme- oder Kälteisolierung, Durchtrittsicherheit oder den elektrischen Durchgangswiderstand). Diese Schuhe sind dann entsprechend zu kennzeichnen.


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