§ 39 Mittel und
Einrichtungen zur ersten Hilfe
Ergänzend zu den Arbeitsstättenrichtlinien § 39 schreibt
die neue UW „Erste Hilfe" (BGV A1/BGI 509) vor:
Verwaltungs-/Handelsbetriebe
1. In den Arbeitsstätten müssen die zur ersten Hilfe
erforderlichen Mittel vorhanden sein. Sie müssen im
Bedarfsfall leicht zugänglich und gegen Verunreinigungen,
Nässe und vor hohen Temperaturen geschützt sein. Wenn es die
Art des Betriebes erfordert, müssen Krankentragen vorhanden
sein.
2. Bei Arbeitsstätten mit großer räumlicher Ausdehnung
müssen sich Mittel zur ersten Hilfe und, sofern es die Art
des Betriebes erfordert, Krankentragen an mehreren gut
erreichbaren Stellen befinden (höchstens 100 m bzw. maximal
1 Geschoßhöhe voneinander entfernt). Wenn eine Trage nicht
oder nur schwierig einzusetzen ist, müssen andere
Transportgeräte vorhanden sein. |
Sie haben die Wahl
zwischen Verbandkasten oder einem anderen, den Anforderungen
entsprechenden Behältnis, z.B. Verbandschrank oder
Bereitschaftskoffer mit Füllung nach Vorschrift.
<50 Beschäftigte: 1 Verbandkasten DIN 13 157
<300 Beschäftigte:1 Verbandkasten DIN 13 169
>300 Beschäftigte:1 Verbandkasten DIN 13 169 je 300
Beschäftigte
Für Herstellungs /Verarbeitungsbetriebe gilt:
<20 Beschäftigte: 1 Verbandkasten DIN 13 157
<100 Beschäftigte: 1 Verbandkasten DIN 13 169
>100 Beschäftigte: 1 Verbandkasten DIN 13 169 je 100
Beschäftigte
Für Baustellen und Tätigkeiten im Außendienst gilt:
<10 Beschäftigte: 1 Verbandkasten DIN 13 157
<50 Beschäftigte: 1 Verbandkasten DIN 13 169
>50 Beschäftigte: 1 Verbandkasten DIN 13 169 je 50
Beschäftigte
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Informationen
zur Haltbarkeit
Sterile Verbandstoffe von SÖHNGEN® sind mit
CE-Kennzeichnung, Herstellungsdatum und einem
Haltbarkeitsdatum von 20 Jahren versehen. So ist
sichergestellt, dass die Verbandstoffe im Normalfall
innerhalb des Verwendungszeitraumes verbraucht sind und
keine Überwachungs- und Austauschaktionen erforderlich
werden. Mikrobiologische Tests an jeder Charge und
regelmäßige Untersuchungen unabhängiger |
Institute geben
den Anwendern von SÖHNGEN- -Produkten Sicherheit.
Im Übrigen fertigt SÖHNGEN® in eigenen Werken in
Deutschland. Nach Stand der Wissenschaft geht Sterilität
beim Öffnen oder Beschädigen der Verpackung verloren. Daher
erfordern Sterilprodukte pflegliche Behandlung und
sorgfältige Aufbewahrung. Erste-Hilfe-Behältnisse von
SÖHNGEN® sind beispielhaft dafür geeignet. |