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Erste-Hilfe-Ausrüstungen

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Vorschriften / Normen / Kennzeichen
§ 39 Mittel und Einrichtungen zur ersten Hilfe

Ergänzend zu den Arbeitsstättenrichtlinien § 39 schreibt die neue UW „Erste Hilfe" (BGV A1/BGI 509) vor:

Verwaltungs-/Handelsbetriebe
1. In den Arbeitsstätten müssen die zur ersten Hilfe erforderlichen Mittel vorhanden sein. Sie müssen im Bedarfsfall leicht zugänglich und gegen Verunreinigungen, Nässe und vor hohen Temperaturen geschützt sein. Wenn es die Art des Betriebes erfordert, müssen Krankentragen vorhanden sein.
2. Bei Arbeitsstätten mit großer räumlicher Ausdehnung müssen sich Mittel zur ersten Hilfe und, sofern es die Art des Betriebes erfordert, Krankentragen an mehreren gut erreichbaren Stellen befinden (höchstens 100 m bzw. maximal 1 Geschoßhöhe voneinander entfernt). Wenn eine Trage nicht oder nur schwierig einzusetzen ist, müssen andere Transportgeräte vorhanden sein.
Sie haben die Wahl zwischen Verbandkasten oder einem anderen, den Anforderungen entsprechenden Behältnis, z.B. Verbandschrank oder Bereitschaftskoffer mit Füllung nach Vorschrift.
<50 Beschäftigte: 1 Verbandkasten DIN 13 157
<300 Beschäftigte:1 Verbandkasten DIN 13 169
>300 Beschäftigte:1 Verbandkasten DIN 13 169 je 300 Beschäftigte

Für Herstellungs /Verarbeitungsbetriebe gilt:

<20 Beschäftigte: 1 Verbandkasten DIN 13 157
<100 Beschäftigte: 1 Verbandkasten DIN 13 169
>100 Beschäftigte: 1 Verbandkasten DIN 13 169 je 100 Beschäftigte

Für Baustellen und Tätigkeiten im Außendienst gilt:
<10 Beschäftigte: 1 Verbandkasten DIN 13 157
<50 Beschäftigte: 1 Verbandkasten DIN 13 169
>50 Beschäftigte: 1 Verbandkasten DIN 13 169 je 50 Beschäftigte
 
Anwendungshinweise / Hintergrundinformationen
Informationen zur Haltbarkeit
Sterile Verbandstoffe von SÖHNGEN® sind mit CE-Kennzeichnung, Herstellungsdatum und einem Haltbarkeitsdatum von 20 Jahren versehen. So ist sichergestellt, dass die Verbandstoffe im Normalfall innerhalb des Verwendungszeitraumes verbraucht sind und keine Überwachungs- und Austauschaktionen erforderlich werden. Mikrobiologische Tests an jeder Charge und regelmäßige Untersuchungen unabhängiger
Institute geben den Anwendern von SÖHNGEN- -Produkten Sicherheit.
Im Übrigen fertigt SÖHNGEN® in eigenen Werken in Deutschland. Nach Stand der Wissenschaft geht Sterilität beim Öffnen oder Beschädigen der Verpackung verloren. Daher erfordern Sterilprodukte pflegliche Behandlung und sorgfältige Aufbewahrung. Erste-Hilfe-Behältnisse von SÖHNGEN® sind beispielhaft dafür geeignet.


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