Unfallverhütungsvorschriften (VGB 1)
Persönliche Schutzausrüstung § 4
Wenn mit oder in der Nähe von Stoffen gearbeitet wird, die
zu Hautverletzungen führen oder durch die Haut in den
menschlichen Körper eindringen können sowie bei Gefahr von
Verbrennungen, Verätzungen, Verbrühungen, Unterkühlungen,
hat der Unternehmer Körperschutz (Schutzkleidung) zur
Verfügung zu stellen. Diese muss in ordnungsgemäßem Zustand
gehalten und von den Beschäftigten getragen werden.
Das Grundmaterial ist entweder Baumwolle oder Mischgewebe
aus Polyester und Baumwolle. Formen und Maße sind den
DIN-EN-Normen für Konfektion entsprechend.
Zu den wichtigsten Schutzbekleidungen gehören folgende
Arten:
Warnbekleidung nach DIN EN 471
Schutzbekleidung für hitzeexponierte Industriearbeiten
nach DIN EN 531
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Flammenschutzbekleidung
nach DIN EN 532
Schweißerschutzbekleidung
nach DIN EN 470
Chemikalienschutzbekleidung
nach DIN EN 465, 466, 467
Wetterschutzbekleidung
nach DIN EN 343, 342
Schutzbekleidung gegen mechanische Einwirkungen nach
DIN EN 510 (Maschinenschutzanzug)
Schutzschürzen nach DIN EN 412
Schutzbekleidung für Benutzer von Kettensägen nach
DIN EN 381
Schutzbekleidung für die Feuerwehr
nach DIN 469 (EN-Entwurf)
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